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LBEG erteilt Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme: Braunschweiger Versorgungs-AG bekommt drei Felder zugeteilt

Die Grafik zeigt eine Karte mit den drei Erlaubnisfeldern Braunschweig VI, Braunschweig VII und Gifhorn II.   Bildrechte: LBEG
Die Erlaubnisfelder Braunschweig VI, Braunschweig VII und Gifhorn II erstrecken von Dannenbüttel im Nordosten bis fast nach Baddeckenstedt im Südwesten.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Braunschweiger Versorgungs-Aktiengesellschaft & Co. KG die Erlaubnisfelder Braunschweig VI, Braunschweig VII sowie Gifhorn II zur Aufsuchung von Erdwärme aus mehr als 400 Metern Tiefe zugeteilt. Die drei Felder ergeben eine zusammenhängende Fläche von gut 692 Quadratkilometern, die sich von Kästorf bei Gifhorn im Norden bis fast nach Derneburg am Autobahndreieck Salzgitter im Südwesten zieht.

Im Einzelnen ist das Erlaubnisfeld Gifhorn II zwischen Erikasee im Nordwesten und Mittellandkanal im Südosten gut 129 Quadratkilometer groß. Das Erlaubnisfeld Braunschweig VI überdeckt zwischen Ribbesbüttel im Nordosten und Ilsede im Südwesten knapp 282 Quadratkilometer. Und zwischen dem Werksgelände der Salzgitter AG im Osten und Feldbergen im Westen erstreckt sich das Erlaubnisfeld Braunschweig VII auf knapp 281 Quadratkilometern. Alle drei Erlaubnisse sind befristet auf drei Jahre bis zum 31. Oktober 2028.

Die Braunschweiger Versorgungs-Aktiengesellschaft & Co. KG hat die Anträge auf Aufsuchung von Erdwärme beim LBEG als zuständiger Genehmigungsbehörde eingereicht. Daraufhin hat das Landesamt den von der Fläche betroffenen Kreisfreien Städten Braunschweig und Salzgitter, den Landkreisen Gifhorn, Hildesheim, Peine und Wolfenbüttel, den Städten Gifhorn und Peine, den Samtgemeinden Baddeckenstedt, Edermissen, Meinersen, Papenteich und Wesendorf sowie den Gemeinden Holle, Ilsede, Isenbüttel, Lengede, Sassenburg, Schellerten, Söhlde, Vechelde und Wendeburg die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nun gibt das LBEG den Anträgen statt und erteilt die Erlaubnisse. Diese geben der Braunschweiger Versorgungs-Aktiengesellschaft & Co. KG das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

In den drei Feldern sieht die Braunschweiger Versorgungs-Aktiengesellschaft & Co. KG Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können. Bereits zum Jahresanfang hatte das Unternehmen vom LBEG das Erlaubnisfeld Braunschweig V zugeteilt bekommen, das im Wesentlichen die Löwenstadt überdeckt und im Norden und Westen von den jetzt erteilten Erlaubnissen umschlossen wird.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende und ausschließliche Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (zum Beispiel Erdwärme aus mehr als 400 Metern Tiefe) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Erdwärme, die aus mehr als 400 Metern Tiefe gewonnen wird, gilt als bergfreier Bodenschatz und fällt damit unter das Bundesbergrecht. Dieser Tiefengeothermie steht die oberflächennahe Geothermie bis zu einer Tiefe von 400 Metern gegenüber, die davon unberührt bleibt.
  • Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.
  • Aktuell hat das LBEG in seinem gesamten Aufsichtsbezirk 51 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, 36 in Niedersachsen, acht in Schleswig-Holstein, vier Bremen und drei in Hamburg.
  • Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer
    Geo­thermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
  • Dabei unterstreicht das LBEG die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel beim Tag der Geothermie am Hauptsitz des LBEG in Hannover, der das nächste Mal 2027 stattfindet.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.11.2025

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