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erstellt am:
19.11.2024
Die Hamburger Energienetze GmbH (ehemals Gasnetz Hamburg) beabsichtigt, ein Wasserstoffverteilnetz namens HH-WIN zu errichten. Dafür soll eine rund 13,2 Kilometer lange Verbindungsleitung von Hamburg-Moorburg nach Leversen (Landkreis Harburg) in Niedersachsen verlegt werden. Für den auf niedersächsischer Seite verlaufenden Teil der geplanten Leitung legt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als zuständige Behörde jetzt die Antragsunterlagen im Planfeststellungsverfahren aus.
Knapp vier Kilometer der HH-WIN-C70 genannten Wasserstoff-Anbindungsleitung sollen vom Hamburger Stadtgebiet kommend östlich von Ehestorf, Vahrendorf und Sottdorf entlang der Landesgrenze zum Anbindungspunkt an das Transportnetz der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH bei Leversen verlaufen. Für den gut neun Kilometer langen Abschnitt auf Hamburger Seite wird ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) geführt.
Die HH-WIN-C70 wird eine Nennweite von DN 500 haben (entspricht einem Durchmesser von circa 500 mm). Verlegt werden soll die unterirdisch verlaufende Leitung in überwiegend offener Bauweise. In sensiblen Bereichen werden einzelne Abschnitte in geschlossener Bauweise zum Beispiel mittels Pressbohrverfahren oder Pilotrohrvortrieb ausgeführt. Betroffen durch den Trassenverlauf sind in Niedersachsen ausschließlich Gebiete in der Gemeinde Rosengarten.
Für die Errichtung und den Betrieb von Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 43 l Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt gemäß § 43a EnWG in Verbindung mit § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in elektronischer Form. Die Unterlagen können bis zum Freitag, 20. Dezember, im Internet unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ eingesehen werden. Näheres ist der öffentlichen Bekanntmachung der Auslegung zu entnehmen. Die Bekanntmachung kann auch unter der vorgenannten Internet-Adresse abgerufen werden.
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Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,
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