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Suche nach Erdöl und Erdgas: Teile für Erlaubnis in der Nordsee aufgehoben

Erlaubnisfelder, Nordsee   Bildrechte: LBEG
Das vormalige Erlaubnisfeld „B 20008/71“ (grau) nordwestlich der ostfriesischen Inseln ist auf das Erlaubnisfeld NE3-0005-01 (leuchtend gelb) reduziert worden.

Die in der Deutschen Nordsee gelegene Erlaubnis, in dem Feld „B 20008/71“ Kohlenwasserstoffe aufzusuchen, die der ONE-Dyas B. V., der Neptune Energy Germany B. V. und der Hansa Hydrocarbons Limited gemeinsam zugeteilt ist, ist teilweise aufgehoben worden. Die ONE-Dyas B.V., Neptune Energy Germany B. V. und Hansa Hydrocarbons Limited hatten Teile ihrer gemeinsamen Erlaubnis an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vorzeitig zurückgegeben. Die ursprüngliche Erlaubnis wurde am 8. Mai 2006 erteilt und hatte eine Größe von rund 2.572 Quadratkilometern. Nach der Teilrückgabe beträgt die Feldesgröße noch gut 825 Quadratkilometer. Sie liegt im Festlandsockel der Deutschen Nordsee an der Grenze zum Königreich der Niederlande.

Die Unternehmen sehen im östlichen Bereich der Erlaubnis keine ausreichenden Entwicklungsmöglichkeiten. Die Teilaufhebung des Erlaubnisfeldes wurde gemäß § 19 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) am 30. November 2020 beantragt. Mit der Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 23. Dezember 2020 wurde die Feldesreduzierung der noch bis zum 31. Mai 2021 zugeteilten Erlaubnis wirksam. Das verbleibende Erlaubnisfeld trägt die Bezeichnung NE3-0005-01.

Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff – hier Kohlenwasserstoffe – aufsuchen zu dürfen. Für technische Maßnahmen und damit den konkreten Aufsuchungshandlungen müssen entsprechend dem BBergG weitere Anträge – sogenannte Betriebspläne – beantragt und in weiteren Verfahren zugelassen werden.

Weitere Infos zum Thema Bergbauberechtigungen (Erlaubnisse/ Bewilligungen):

http://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.01.2021

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