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Tiefengeothermie: Aufsuchung von Erdwärme im Westen Hamburgs - LBEG teilt Erlaubnisfelder Lurup und Schenefeld zu

Die Grafik zeigt eine Karte mit den beiden Erlaubnisfeldern Hamburg-Lurup und Schenefeld.   Bildrechte: LBEG
Die Erlaubnisfelder Hamburg-Lurup und Schenefeld erstrecken sich über den Westen der Freien und Hansestadt bis nach Schleswig-Holstein hinein.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der HanseWerk Natur GmbH mit Sitz in Quickborn die beiden Erlaubnisfelder Hamburg-Lurup und Schenefeld zur Aufsuchung von Erdwärme aus mehr als 400 Metern Tiefe zugeteilt. Die beiden Felder ergeben eine zusammenhängende Fläche, liegen aber in zwei unterschiedlichen Bundesländern.

Auf Hamburger Seite macht das Erlaubnisfeld Lurup eine knapp 26 Quadratkilometer große Fläche aus, die sich vom Volkspark bis Eidelstedt beziehungsweise bis Iserbrook erstreckt. Auf Schleswig-Holsteiner Seite grenzt unmittelbar das Erlaubnisfeld Schenefeld an, das sich auf einer Größe von gut 23 Quadratkilometern bis Pinneberg erstreckt. Beide Erlaubnisse sind befristet auf drei Jahre bis zum 14. Oktober 2028.

Die HanseWerk Natur GmbH hat die Anträge auf Aufsuchung von Erdwärme beim LBEG als zuständiger Genehmigungsbehörde eingereicht, woraufhin das Landesamt einerseits der von der Fläche betroffenen Freien und Hansestadt Hamburg und andererseits dem Landkreis Pinneberg die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Nun gibt das LBEG den Anträgen statt und erteilt die Erlaubnisse. Diese geben der HanseWerk Natur GmbH das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die HanseWerk Natur GmbH sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können. Bereits zu Monatsbeginn hatte das Unternehmen die Erlaubnisse Hamburg-Rahlstedt und Stapelfeld zugeteilt bekommen. In Hamburg sind damit zusammen mit der schon länger gültigen Erlaubnis Wilhelmsburg der Hamburg Energie Geothermie GmbH ein knappes Drittel der Fläche der Freien und Hansestadt – insgesamt 239 Quadratkilometer – für die Aufsuchung von Erdwärme zugeteilt worden.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende und ausschließliche Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (zum Beispiel Erdwärme aus mehr als 400 Metern Tiefe) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Erdwärme, die aus mehr als 400 Metern Tiefe gewonnen wird, gilt als bergfreier Bodenschatz und fällt damit unter das Bundesbergrecht. Dieser Tiefengeothermie steht die oberflächennahe Geothermie bis zu einer Tiefe von 400 Metern gegenüber, die davon unberührt bleibt.
  • Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Hamburg und Schleswig-Holstein sowie für Niedersachsen und Bremen.
  • Aktuell hat das LBEG in seinem gesamten Aufsichtsbezirk 48 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, 33 in Niedersachsen, acht in Schleswig-Holstein, vier Bremen und drei in Hamburg.
  • Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer
    Geo­thermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
  • Dabei unterstreicht das LBEG die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel beim Tag der Geothermie am Hauptsitz des LBEG in Hannover, der das nächste Mal 2027 stattfindet.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.10.2025

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