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Tiefengeothermie: Aufsuchung von Erdwärme links und rechts der Weser - LBEG teilt Erlaubnisfelder in Bremen und Delmenhorst zu

Die Grafik zeigt eine Karte mit den drei Erlaubnisfeldern Delmenhorst, Bremen-West und Bremen-Ost.   Bildrechte: LBEG
Die Erlaubnisfelder Delmenhorst, Bremen-West und Bremen-Ost erstrecken sich über zwei Bundesländer.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der OMV Green Energy GmbH mit Sitz in der österreichischen Bundeshauptstadt Wien die drei Erlaubnisfelder Delmenhorst, Bremen-West und Bremen-Ost zur Aufsuchung von Erdwärme aus mehr als 400 Metern Tiefe zugeteilt. Die drei Felder ergeben eine zusammenhängende Fläche von knapp 192 Quadratkilometern, liegen aber in zwei unterschiedlichen Bundesländern.

Auf Seite der Freien Hansestadt machen die Erlaubnisfelder Bremen-West und Bremen-Ost eine gut 166,5 Quadratkilometer große Fläche aus, die sich von Borgfeld bis Sodenmatt erstreckt. Auf niedersächsischer Seite grenzt im Südwesten unmittelbar das Erlaubnisfeld Delmenhorst an, das sich auf einer Größe von gut 25 Quadratkilometern bis an den Ostrand der kreisfreien Stadt beziehungsweise bis Brinkum erstreckt. Die beiden Bremer Erlaubnisse sind befristet auf ein Jahr bis zum 14. Oktober 2026, die Erlaubnis Delmenhorst ist befristet auf zwei Jahre bis zum 14. Oktober 2027.

Die OMV Green Energy GmbH hat die Anträge auf Aufsuchung von Erdwärme beim LBEG als zuständiger Genehmigungsbehörde eingereicht, woraufhin das Landesamt einerseits der von der Fläche betroffenen Freien Hansestadt Bremen und andererseits dem Landkreis und der Stadt Delmenhorst die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Nun gibt das LBEG den Anträgen statt und erteilt die Erlaubnisse. Diese geben der OMV Green Energy GmbH das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die OMV Green Energy GmbH sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können. In der Stadt Bremen gibt es nun drei Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Erdwärme, die knapp 57 Prozent des Stadtgebiets überdecken. Im gesamten Bundesland Bremen sind es zusammengenommen vier Erlaubnisfelder, die mehr als 57,5 Prozent der Landesfläche ausmachen.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende und ausschließliche Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (zum Beispiel Erdwärme aus mehr als 400 Metern Tiefe) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Erdwärme, die aus mehr als 400 Metern Tiefe gewonnen wird, gilt als bergfreier Bodenschatz und fällt damit unter das Bundesbergrecht. Dieser Tiefengeothermie steht die oberflächennahe Geothermie bis zu einer Tiefe von 400 Metern gegenüber, die davon unberührt bleibt.
  • Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Bremen und Niedersachsen sowie für Schleswig-Holstein und Hamburg.
  • Aktuell hat das LBEG in seinem gesamten Aufsichtsbezirk 48 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, 33 in Niedersachsen, acht in Schleswig-Holstein, vier Bremen und drei in Hamburg.
  • Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer
    Geo­thermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
  • Dabei unterstreicht das LBEG die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel beim Tag der Geothermie am Hauptsitz des LBEG in Hannover, der das nächste Mal 2027 stattfindet.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.10.2025

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