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Rüstungsaltlasten

Rüstungsaltlasten sind, nach einer Definition des Altlastenausschusses der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) von 1997, Altstandorte und Altablagerungen, von denen durch rüstungsspezifische Stoffe eine Beeinträchtigung für das Wohl der Allgemeinheit ausgeht. Die Altstandorte umfassen Grundstücke, auf denen insbesondere rüstungsspezifische Stoffe entwickelt, erprobt, hergestellt, verarbeitet, gelagert, abgelagert oder vernichtet wurden.
Rüstungsspezifische Stoffe sind Stoffe, die der Kriegsführung dienen. Dazu gehören insbesondere

  • Sprengstoffe
  • chemische und biologische Kampfstoffe
  • Brand-, Nebel-, Rauch- und Signalstoffe
  • Treib- und Zündmittel
  • Zusatzstoffe zur Erreichung taktischer Erfordernisse
  • Vor-, Zwischen- und Abfallprodukte der Explosivstoff- und Kampfstoffherstellung sowie
  • Rückstände aus der Kampfmittelvernichtung
  • Produkte der natürlichen Umwandlung der genannten Stoffe (Metabolite)

Sachstand
Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt.

Das Gefährdungspotenzial von Rüstungsaltlasten muss besonders hoch eingeschätzt werden, weil der Aufbau der Rüstungsindustrien und deren Betrieb in der Regel unter Kriegsbedingungen erfolgte und die Produktion grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen zum Schutz der dort Beschäftigten und der Umwelt hatte. Kontaminationen größeren Ausmaßes wurden beispielsweise durch Luftangriffe, die die Produktionsanlagen beschädigten oder zerstörten und durch nicht fachgerechte Entmilitarisierung der Anlagen verursacht, wobei toxische Produktionsstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangten.

Ob eine konkrete Gefahr am jeweiligen Standort besteht und wie sich das Ausmaß einer Kontamination darstellt, muss durch Untersuchungen belegt werden.

Bei den Orientierungs- und Detailuntersuchungen wurden rüstungsbezogene Umweltchemikalien, sprengfähiges Material und in Einzelfällen auch chemische Kampfstoffe gefunden. Diese führten zu zum Teil erheblichen Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers. 181 Standorte wurden in Niedersachsen als Rüstungsaltlasten eingestuft.

Bisher wurden ein kleinerer Standort (Sprengplatz St. Andreasberg im Nationalpark Harz) vollständig und einige Standorte teilweise saniert, so z. B.:

  • Ehra-Lessien: Räumung der Kampfstoffgruben
  • Nienburg-Langendamm: Bodenaustausch im Wohngebiet
  • Hambühren: Bodenaustausch für nachfolgende Wohnbebauung
  • Empelde: nachträglicher Bodenaustausch in Wohnbebauung.

Die Kampfmittelräumung ist dabei oft Hauptschwerpunkt der Sanierungsarbeiten. Die Broschüre "Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten in Niedersachsen - Vorläufiger Abschlussbericht - Juni 1997" (s. Download) stellt die Ergebnisse dieses Programms zusammenfassend vor, das wegen der zugespitzten Haushaltssituation zu diesem Zeitpunkt eingestellt werden musste. Die darin enthaltene "Liste der Rüstungsaltlasten (Block A) - Stand 30.04.1997" enthält Standorte, auf denen rüstungsspezifische Belastungen nachgewiesen wurden oder mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Auf diesen Standorten wurde die Gefährdungsabschätzung schwerpunktmäßig fortgeführt.

Die interaktive Karte der Rüstungaltlasten in Niedersachsen können Sie im NIBIS® KARTENSERVER des LBEG online betrachten.

Rüstungsaltlasten  

Rüstungsaltlasten

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dr. Franziska Jänig

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel: +49 (0)511-643-3937

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