EU-Methanverordnung – Verordnung (EU) 2024/1787
Ziel der Verordnung (EU) 2024/1787 ist die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor. Daneben wird der Bereich des Altbergbaus durch die Verordnung erfasst, d.h. Bergwerke und Bohrungen, bei denen die Bergaufsicht bereits beendet wurde und das LBEG im Rahmen der Gefahrenabwehr zuständig ist.
Im Rahmen der Gefahrenabwehr ist das LBEG nur in Niedersachsen zuständige Gefahrenabwehrbehörde für die Abwehr von Gefahren aus verlassenen Grubenbauen und Bohrungen, die nicht mehr unter Bergaufsicht stehen. In den Bundesländern Hamburg, Bremen und Schleswig Holstein ist das LBEG nicht für die Gefahrenabwehr aus verlassenen Bohrungen und Grubenbauen zuständig
Die EU-Methanverordnung ist seit dem 04.08.2024 in Kraft. Der Vollzug der Verordnung wurde durch einen Erlass des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf die Länder übertragen. Für zahlreiche Aufgaben existiert die Pflicht Informationen oder Unterlagen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die dazugehörigen Datenbestände befinden sich im Prozess des Aufbaus, der jeweils konsolidierte Datenbestand ist hier verfügbar.