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Landkreis Schaumburg: Aufsuchungsbohrung genehmigt

24.03.2017


Die LauenhagenGas GmbH darf ihre Aufsuchungsbohrung Lüdersfeld II im ehemaligen Obernkirchener Steinkohlenrevier im Landkreis Schaumburg vornehmen. Alle beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eingereichten Anträge sind jetzt zugelassen. Die wasserrechtliche Erlaubnis wurde im Einvernehmen mit dem Landkreis Schaumburg erteilt.

Das LBEG hat alle Anträge entsprechend des Bundesberggesetzes (BBergG) sowie des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) unter Beteiligung der Samtgemeinde Lindhorst, der Gemeinde Lüdersfeld und der Fachbehörden des Landkreises Schaumburg geprüft. Dabei wurden sämtliche Aspekte des Umwelt-, Arbeits- und Nachbarschaftschutzes berücksichtigt. Der Bohrplatz ist asphaltiert. Das Bohrloch wird teleskopartig mit mehreren Stahlrohren ausgebaut und mit Zement abgedichtet. Das Unternehmen hat nachgewiesen, dass es finanziell und fachlich in der Lage ist, eine bergbauliche Aufsuchung durchzuführen.

Zudem hat die Lauenhagen Gas GmbH jetzt beim LBEG die Zusammenlegung der Erlaubnisfelder „Steinhude-Restfläche“ (ehemaliger Inhaber ENGIE E&P Deutschland GmbH, ca. 475 km²) und „Lauenhagen“ (ca. 24 km²) zur Erlaubnis „Lauenhagen-Erweiterung“ beantragt. Kern des Antrags ist eine Verkleinerung der Fläche, nur ein Teil des bisherigen Erlaubnisfeldes „Steinhude-Restfläche“ soll verlängert werden. Das neu entstandene Feld ist etwa 211 Quadratkilometer groß und erstreckt sich über Bereiche der Landkreise Schaumburg und Nienburg sowie der Region Hannover. Zurzeit werden die von der Erlaubnis betroffenen Landkreise und Gemeinden über den Antrag informiert.

Durch die Erlaubnis besitzt die LauenhagenGas GmbH das grundlegende Recht, in dem festgelegten Gebiet Erdöl und Erdgas aufsuchen zu dürfen.

Pressesprecherin: Heinke Traeger, Tel.: 0511 643 2274,
E-Mail: info@lbeg.niedersachsen.de

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