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Altlasten

Der Begriff "Altlasten" wurde 1978 vom Rat der Sachverständigen für Umweltfragen geprägt. In dieser Zeit rückten die ökologischen Folgen vom fehlerhaften Umgang mit Abfällen durch zahlreiche Schadensfälle in das öffentliche Bewusstsein. Unter Altlasten werden Verunreinigungen von Boden und Grundwasser verstanden, die auf einen Eintrag von schädlichen Substanzen in der Vergangenheit zurückzuführen sind.

Altlasten stellen potentielle Gefahrenquellen für die Schutzgüter Wasser, Boden und Luft dar. Eine Gefährdung kann durch

  • ober- und unterirdische Sickerwasseraustritte
  • durch direkten Eintrag von Abfallstoffen in die Schutzgüter (z.B. durch Abschwemmung oder Verwehung)
  • oder durch Deponiegasaustritte aus einer Altablagerung hervorgerufen werden.

Zur Abwehr möglicher Gefahren werden Sicherungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

Das Bundesbodenschutzgesetz bezeichnet Altablagerungen und Altstandorte als Altlasten, wenn durch sie schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

Altstandorte  
Altstandorte

Zuständigkeit

Untere Bodenschutzbehörden
Die Zuständigkeit für Altlasten obliegt nach § 10 Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) den Landkreisen und kreisfreien Städten (unteren Bodenschutzbehörden).

Staatliche Gewerbeaufsichtsämter
Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sind zuständig für Maßnahmen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz, die auf dem Betriebsgrundstück zur Abwehr, Verminderung oder Beseitigung schädlicher Bodenveränderungen durch nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen ergriffen werden, soweit die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zuständigen Überwachungsbehörden sind.

Rüstungsaltlasten  
Rüstungsaltlasten

Beratung

Das LBEG hat bei fachlichen Fragen zu Untersuchungen an Altlasten beratende Funktion. Es wird dabei durch die Zentrale Unterstützungsstelle für Abfallwirtschaft, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS-AGG) des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim in Fragen u. a. zur Toxikologie, Anlagentechnik sowie bei der Verwertung von Abfällen unterstützt.


Altlastenkennzahlen

Der aktuelle Sachstand zur Altlastenbearbeitung in Niedersachsen (Stand 31.07.2021) steht als Download zur Verfügung.

Altablagerungen  

Altablagerungen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Axel Lietzow

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel: +49-(0)511-643-3512

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