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Arbeiten in den Erdölfeldern Vorhop und Vorhop-Knesebeck: Antragsunterlagen liegen einen Monat lang aus

Der Kartenausschnitt zeigt einen Teil des Erdölfeldes Vorhop und das Erdölfeld Vorhop-Knesebeck.   Bildrechte: LBEG, Kartengrundlage: LGLN
Im nördlichen Bereich des Erdölfeldes Vorhop (linke beiden Flächen) und Vorhop-Knesebeck (rechts) plant die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG in den kommenden Jahren mehrere Erneuerungen und Umgestaltungen.

Die Firma Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG plant, in den Jahren 2027 bis 2033 in ihren Erdölfeldern Vorhop und Vorhop-Knesebeck mehrere Anlagen umzubauen oder zu erneuern. Für diese Arbeiten ist ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung sowie einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung nötig. Die Antragsunterlagen dazu werden jetzt ausgelegt.

Das Vorhaben hat die Firma unter dem Titel „Neue betriebliche Maßnahmen in den Erdölfeldern Vorhop und Vorhop-Knesebeck im Raum Schönewörde/Wittingen (Landkreis Gifhorn)“ beantragt. Es schließt sich an die bereits 2022 planfestgestellten „betrieblichen Aktivitäten im Bereich der Erdölfelder Vorhop & Vorhop-Knesebeck“ an, die derzeit umgesetzt werden.

Durch die jetzt beantragten neuen betrieblichen Maßnahmen will die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG unter anderem bestehende Bohrungen ablenken und Feldleitungen erneuern. Ziel des Vorhabens ist es, die sinkende Erdölproduktion wieder zu erhöhen und gleichzeitig die Integrität der Förderanlagen zu erhalten. Dafür hat das Unternehmen bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), einen Genehmigungsantrag gestellt.

Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Die Unterlagen können von Donnerstag, 26. März, bis zum Montag, 27. April, im Internet unter https://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/, im UVP-Verbund-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/ auf der Homepage der Stadt Wittingen unter www.wittingen.eu sowie auf der Homepage der Samtgemeinde Wesendorf unter www.wesendorf.de/Rathaus-Verwaltung/Rathaus/Bekanntmachungen/ eingesehen werden. Näheres ist der Bekanntmachung der Auslegung zu entnehmen.

Die geplanten Maßnahmen befinden sich im Landkreis Gifhorn auf den Gebieten der Stadt Wittingen sowie den Gemeinden Schönewörde und Wahrenholz und teilen sich in die Projektgebiete Vorhop und Vorhop-Knesebeck auf. Im Bereich der Erdölfelder Vorhop und Vorhop-Knesebeck wird bereits seit den 1950er Jahren Erdöl gefördert.

Weitere Infos:

  • Das LBEG ist nach dem Bundesberggesetz (BBergG) in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen die Genehmigungsbehörde für den Bau und den Betrieb von bergbaulichen Anlagen.
  • Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.03.2026

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