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Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Landkreis Heidekreis: LBEG teilt Bewilligungsfeld Wisselshorst zu

Die Karte zeigt das Bewilligungsfeld Wisselshorst nördlich von Bad Fallingbostel. Bildrechte: LBEG
Das Bewilligungsfeld Wisselshorst erstreckt sich südöstlich des Walsroder Ortsteils Kroge, rund drei Kilometer nördlich von Bad Fallingbostel.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG mit Sitz in Hannover das Bewilligungsfeld Wisselshorst zugeteilt. Die Bewilligung zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen ist auf 20 Jahre bis zum 31. Dezember 2045 befristet, sie endet jedoch vorzeitig am Ende des Kalenderjahres, in dem in Deutschland keine einheimische Nachfrage nach Kohlenwasserstoffen mehr besteht. Das Bewilligungsfeld Wisselshorst ist gut 2,5 Quadratkilometer groß und erstreckt sich auf einer quadratischen Fläche südöstlich des Walsroder Ortsteils Kroge, rund drei Kilometer nördlich von Bad Fallingbostel im Landkreis Heidekreis.

Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG hatte die Bewilligung beim LBEG als zuständige Genehmigungsbehörde beantragt. Nachdem das Landesamt den Antrag geprüft und den von der Fläche betroffenen Landkreis Heidekreis sowie die Städte Bad Fallingbostel und Walsrode um Stellungnahme gebeten hatte, hat es nun das Bewilligungsfeld zugeteilt.

Die Zuteilung des Bewilligungsfeldes ist keine Erlaubnis zur Durchführung von technischen Maßnahmen zur Gewinnung der Kohlenwasserstoffe. Diese werden über gesonderte Betriebspläne geregelt, die das Unternehmen eingereicht hat. Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG plant, aus dem Bewilligungsfeld vorrangig Erdgas zu fördern.

Weitere Infos:

  • Bei einer Bewilligung handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Kohlenwasserstoffe) fördern zu dürfen. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.01.2026

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