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Aufsuchung von Erdwärme am Unterlauf der Leine: LBEG teilt Erlaubnisfeld „Geoenergie Neustadt“ zu

Das Erlaubnisfeld „Geoenergie Neustadt“ erstreckt sich vom Flughafen Wunstorf im Südwesten bis nach Welze im Nordosten. Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld „Geoenergie Neustadt“ erstreckt sich vom Flughafen Wunstorf im Südwesten bis nach Welze im Nordosten.

Zur Aufsuchung von Erdwärme teilt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der Stadtwerke Neustadt am Rübenberge GmbH zum 1. Mai das Erlaubnisfeld „Geoenergie Neustadt“ zu. Das Feld ist knapp 138 Quadratkilometer groß und reicht vom Flughafen Wunstorf im Südwesten über die Stadt Neustadt am Rübenberge bis nach Welze im Nordosten. Die Erlaubnis ist befristet auf fünf Jahre bis zum 30. April 2030.

Die Stadtwerke mit Sitz in Neustadt am Rübenberge haben den Antrag auf Aufsuchung von Erdwärme beim LBEG als zuständiger Genehmigungsbehörde eingereicht, woraufhin das Landesamt der von der Fläche betroffenen Region Hannover sowie den Städten Garbsen, Neustadt am Rübenberge und Wunstorf die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Nun hat das LBEG dem Antrag stattgegeben und die Erlaubnis erteilt.

Diese gibt der Stadtwerke Neustadt am Rübenberge GmbH das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die Stadtwerke sehen in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (zum Beispiel Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.
  • Zum 1. Mai dieses Jahres hat das LBEG in seinem gesamten Aufsichtsbezirk 36 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, 30 in Niedersachsen, vier in Schleswig-Holstein, eine in Hamburg und eine in Bremen.
  • Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer
    Geo­thermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
  • Dabei unterstreicht das LBEG die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel bei der Norddeutschen Geothermietagung am 14. Mai und beim Tag der Geothermie am 12. und 13. September am Hauptsitz des LBEG in Hannover.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Stefan Wittke, Tel.: 0511 643 2122,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.04.2025

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