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Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Landkreis Aurich: LBEG teilt Bewilligungsfeld Greetsiel III zu

Das neue Bewilligungsfeld Greetsiel III dehnt sich weiter nach Osten aus als das Vorgängerfeld Greetsiel II, berührt aber keine Teile des Nationalparks Wattenmeer mehr.   Bildrechte: LBEG/Thomas Dinter
Das neue Bewilligungsfeld Greetsiel III dehnt sich weiter nach Osten aus als das Vorgängerfeld Greetsiel II, berührt aber keine Teile des Nationalparks Wattenmeer mehr.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG mit Sitz in Hannover das Bewilligungsfeld Greetsiel III zugeteilt. Die Bewilligung zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen ist befristet auf drei Jahre bis zum 31. Dezember 2026. Das Bewilligungsfeld Greetsiel III ist knapp 25,8 Quadratkilometer groß und erstreckt sich rund um den Küstenort Greetsiel (Landkreis Aurich).

Die BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG hatte im Juli vergangenen Jahres die Neustreckung des ihr ursprünglich bis 5. Juli 2025 zugeteilten Bewilligungsfelds Greetsiel II beantragt. Da sich die Fläche jedoch dabei ausweitet, hat das LBEG den Antrag im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) als Neuzuteilung behandelt. Das Feld Greetsiel III ist gut acht Quadratkilometer größer als das vorherige Bewilligungsfeld Greetsiel II und dehnt sich dabei nach Osten aus, berührt jedoch durch eine Reduzierung im Norden keine Flächen des Nationalparks Wattenmeer mehr.

Nach der Prüfung des Antrags hatte das LBEG dem von der Fläche betroffenen Landkreis Aurich die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben sowie die Gemeinde Krummhörn und die Stadt Norden informiert. Schließlich hat das LBEG, nachdem keine Stellungnahmen eingegangen waren, das neue Bewilligungsfeld zugeteilt.

Aus dem Feld Greetsiel sind in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich gut sechs Millionen Kubikmeter Rohgas pro Jahr gefördert worden. Der Neuschnitt des Bewilligungsfeldes dient der Anpassung an die Ausdehnung der Lagerstätte, ohne dabei weiterhin Flächen des Nationalparks Wattenmeer zu berühren.

Weitere Infos:

Bei einer Bewilligung handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Kohlenwasserstoffe wie Erdgas oder Erdöl) fördern zu dürfen. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.01.2024

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