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Aufsuchung von Salzen im Landkreis Aurich: LBEG teilt Bewilligungsfeld Krummhörn I zu

Die Karte zeigt das Bewilligungsfeld Krummhörn I.   Bildrechte: LBEG
Das Bewilligungsfeld Krummhörn I erstreckt sich von Upleward bis in die Emsmündung.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt zum 1. Dezember der Uniper Energy Storage GmbH mit Sitz in Düsseldorf das Bewilligungsfeld Krummhörn I zu. Die Bewilligung zur Aufsuchung und Gewinnung von Stein-, Kali-, Magnesia- und Borsalz nebst den mit diesen Salzen in der gleichen Lagerstätte auftretenden Salzen ist auf 50 Jahre bis zum 30. November 2075 befristet. Das Bewilligungsfeld Krummhörn I ist knapp 6,8 Quadratkilometer groß und erstreckt sich westlich von Hamswehrum und Upleward (Landkreis Aurich) bis knapp in die Emsmündung.

Die Uniper Energy Storage GmbH hatte die Bewilligung beim LBEG als zuständige Genehmigungsbehörde beantragt. Nachdem das Landesamt den Antrag geprüft und den von der Fläche betroffenen Landkreis Aurich und die Gemeinde Krummhörn sowie die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um Stellungnahme gebeten hatte, hat es nun das Bewilligungsfeld zugeteilt.

Damit sind der Uniper Energy Storage GmbH noch keine technischen Maßnahmen zur Gewinnung der Salze erlaubt, für die das Unternehmen gesonderte Betriebspläne einreichen muss. Uniper will durch die Gewinnung von Salzen vorrangig Kavernen im Untergrund schaffen. Das Unternehmen plant, in Krummhörn in einem Pilotprojekt die Nutzung einer speziell für die Speicherung von grünem Wasserstoff errichteten Salzkaverne zu untersuchen und unter betrieblichen Bedingungen zu erproben. Perspektivisch will es ein neues Kavernenfeld zur Speicherung von Wasserstoff errichten.

Weitere Infos:

  • Bei einer Bewilligung handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Salze) fördern zu dürfen. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.
  • Das sogenannte Aussolen von Salzen ist die Voraussetzung, um Kavernen zu schaffen.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.11.2025

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