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Aufsuchung von Salzen im Landkreis Wesermarsch: LBEG teilt Erlaubnisfeld Neuenhuntorf IV zu

Die Karte zeigt die Umrisse des Erlaubnisfeldes Neuenhuntorf IV.   Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld Neuenhuntorf IV erstreckt sich entlang des westlichen Ufers der Hunte.

Zur Aufsuchung von Salzen teilt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der Uniper Kraftwerke GmbH zum 1. Dezember das Erlaubnisfeld Neuenhuntorf IV zu. Das Feld ist knapp 1,5 Quadratkilometer groß und erstreckt sich entlang des westlichen Ufers der Hunte gegenüberliegend der Ortschaft Neuenhuntorf. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von „Stein-, Kali-, Magnesia- und Borsalzen nebst den mit diesen Salzen in der gleichen Lagerstätte auftretenden Salzen“ ist befristet auf vier Jahre bis zum 30. November 2029.

Den von der Uniper Kraftwerke GmbH mit Sitz in Düsseldorf eingereichten Antrag auf Aufsuchung von Salzen hat das LBEG als zuständige Genehmigungsbehörde geprüft und dem von der Fläche betroffenen Landkreis Wesermarsch, der Stadt Elsfleth und der Gemeinde Berne sowie dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nun hat das LBEG dem Antrag stattgegeben und die Erlaubnis erteilt. Diese gibt der Uniper Kraftwerke GmbH das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die Uniper Kraftwerke GmbH betreibt in dem von dem Erlaubnisfeld umgebenen Gebiet zurzeit einen Druckluftspeicher mit zwei Kavernen und sieht dort weiteres Potenzial für die Aussolung von Kavernen zum Beispiel für die Speicherung von Druckluft oder Wasserstoff.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (zum Beispiel Steinsalze) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Salzen kann es sein, in einem Salzstock Kavernen auszusolen. Dafür muss letztlich die Berechtigung vorliegen, Salz gewinnen zu dürfen. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.11.2025

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