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Ausbau des Leitungsknotenpunktes bei Achim im Landkreis Verden: LBEG genehmigt dritte Verdichterstation

Die Lage der Verdichterstation Achim West. Bildrechte: Gasunie Deutschland Transport Services GmbH
Die Lage der Verdichterstation Achim West.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat die Errichtung und den Betrieb der Verdichterstation „Achim West“ zugelassen. Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (Gasunie) hatte beim LBEG einen Antrag auf Plangenehmigung für die Verdichterstation gestellt.

Das Unternehmen betreibt an dem Standort südöstlich von Bremen direkt an der Autobahn 27 bereits die beiden Verdichterstationen Embsen und Achim. Dort befindet sich ein zentraler Leitungsknotenpunkt im Fernleitungsnetz der Gasunie. Nun soll an dem Gelände zwischen den beiden Ortschaften Achim und Embsen eine dritte Verdichterstation entstehen. Mit dem Vorhaben ist auch der Bau dreier kurzer Verbindungsleitungen im Bereich der Stationen verbunden. Zusammen mit der Plangenehmigung wurden auch wasserrechtliche Erlaubnisse für die temporäre Entnahme und Einleitung von Niederschlags- und Grundwasser aus der Bauwasserhaltung sowie die dauerhafte Oberflächenentwässerung der Anlagen zugelassen.

Mit der Verdichterstation „Achim West“ soll die Verdichterleistung am Standort erhöht werden, um auch das in Stade und Brunsbüttel regasifizierte und eingespeiste LNG-Gas mit ausreichendem Druck in das nachfolgende Transportleitungsnetz weiterleiten zu können.

Im Vorgriff auf die endgültige Entscheidung hatte das LBEG bereits am 28. Oktober vergangenen Jahres den vorzeitigen Beginn für einige vorbereitende Maßnahmen genehmigt.

Die Plangenehmigung kann öffentlich eingesehen werden. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt jedoch ausschließlich in elektronischer Form (§ 43b Energiewirtschaftsgesetz – EnWG). Sie können im Zeitraum von Montag, 19. Mai, bis zum Montag, 2. Juni, auf der Homepage des LBEG unter https://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ abgerufen werden.

Soweit keine Zugangsmöglichkeit zum Internet besteht, kann die Plangenehmigung im genannten Zeitraum auch bei der Stadt Achim, Obernstraße 38, 28832 Achim eingesehen werden. Eine telefonische Voranmeldung unter der Nummer 04202/9529-577 ist erforderlich.

Näheres ist der Bekanntmachung der Auslegung zu entnehmen. Die Bekanntmachung kann auch unter der vorgenannten Internetadresse abgerufen werden.

Hintergrund:

Die Verdichterstation Achim West ist für die sichere Gasversorgung Deutschlands besonders dringlich. Auch für dieses Vorhaben wurde im LNG-Beschleunigungsgesetz die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der Bedarf zur Gewährleistung der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas festgestellt. Die schnellstmögliche Durchführung solcher Vorhaben dient dem zentralen Interesse an einer sicheren und diversifizierten Gasversorgung in Deutschland und ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich.

Weitere Infos:

  • Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen und Wasserstoffleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einschließlich der zugehörigen Verdichterstationen.
  • Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Stefan Wittke, Tel.: 0511 643 2122,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.04.2025

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