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Das LBEG erweitert sein Informationsangebot im NIBIS®-Kartenserver: Neue Fachkarten zur Ausweisung „roter Gebiete“

Medianwerte, potenzielle Nitratkonzentration, Feldblock   Bildrechte: LBEG
Ausschnitt aus der neuen Fachkarte zur Darstellung der Medianwerte der potenziellen Nitratkonzentration je Feldblock.

Durch die bevorstehende Neufassung der Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) werden in Niedersachsen die nitratsensiblen Gebiete, die sogenannten roten Gebiete, neu ausgewiesen. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ist die zuständige Fachbehörde für die Emissionsbewertung. Die landesweite Einstufung der nitratsensiblen Gebiete ist bereits seit einiger Zeit auf dem LEA-Portal des Servicezentrums Landentwicklung und Agrarförderung (SLA) einzusehen.

Die von den Gebietsausweisungen betroffenen Landwirte und weitere Interessenten wünschen sich eine genaue Darstellung der Grundlagen, die für die Bewertung herangezogen werden. „Uns haben in den vergangenen Wochen sehr viele Anfragen erreicht, welche Grundlagen zur Einstufung einzelner Feldblöcke in die Kategorie rot oder grün geführt haben“, erklärt Dr. Knut Meyer, Fachexperte des LBEG für Landwirtschaft und Bodenmonitoring.

Binnen kürzester Zeit haben die LBEG-Mitarbeiter dabei eine Vielzahl von Daten ausgewertet und in neuen Themenkarten auf dem NIBIS®-Kartenserver bereitgestellt. „Mit der Veröffentlichung dieser Fachinformationen wollen wir einen Beitrag für eine transparente Nachvollziehbarkeit der Emissionsbewertung leisten“, sagt Knut Meyer.

Die insgesamt fünf neuen Themenkarten bieten folgende Fachinformationen:

· Stickstoffflächenbilanzsaldo je Feldblock

· Medianwert der Deposition je Feldblock

· Medianwert der Denitrifikation je Feldblock

· Medianwert der Sickerwasserrate je Feldblock

· Medianwert der potenziellen Nitratkonzentration je Feldblock

Die neuen Themenkarten sind im NIBIS®-Kartenserver zu finden unter:
Landwirtschaft -> Emissionsrisiko für Nitrat gem. AVV §§ 7-9

Weitere Infos:

Die Ausweisung der nitratsensiblen Gebiete erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Dieses ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) vorgegeben. Neben der Immissionsbewertung (Stufen 1 und 2) erfolgt eine Emissionsbewertung (Stufe 3), die vom LBEG als zuständige Fachbehörde vollzogen wurde.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.04.2021

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