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Erdgastransportleitung Walle-Wolfsburg: LBEG genehmigt ersten Teilabschnitt

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat jetzt den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau eines knapp zweieinhalb Kilometer langen Abschnitts der Erdgastransportleitung Walle-Wolfsburg erteilt. Die genehmigten Abschnitte 300 und 400 der Erdgastransportleitung ETL 178 verlaufen auf dem Gelände des VW-Werks in Wolfsburg.

Die ersten jetzt genehmigten Abschnitte sind Teil des Neubaus der gut 30 Kilometer langen Erdgastransportleitung, die durch Gasunie Deutschland Transport Services GmbH zwischen der Station Walle und dem VW-Werksgelände in Wolfsburg errichtet wird. Anschlussnehmer ist die Volkswagen Kraftwerk GmbH, die beabsichtigt, ihre Kraftwerke zukünftig mit Erdgas statt mit Kohle zu befeuern.

Für die Genehmigung des Teilabschnittes hat das LBEG ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. An dem Verfahren waren Behörden, eine Naturschutzvereinigung und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Einwendungen gegen das Projekt wurden nicht vorgebracht.

Das Unternehmen muss für den Neubau der Erdgastransportleitung zahlreiche rechtliche Vorgaben einhalten. Dazu zählen unter anderem Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes. Zudem enthält die Zulassung Nebenbestimmungen, die die rechtlichen Anforderungen in Bezug auf das Vorhaben konkretisieren.

Weitere Infos:

Bei einem Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, bei dem ein Antrag für ein größeres Vorhaben geprüft wird. Dabei werden alle erforderlichen Genehmigungen gebündelt. An einem Planfeststellungsverfahren werden Behörden, die Öffentlichkeit sowie Naturschutzvereinigungen beteiligt. In der Regel findet eine Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Mehr Informationen dazu gibt es im Internet unter https://lbeg.info/?pgId=173&WilmaLogonActionBehavior=Default.

Presskontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.12.2020

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