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Erdgastransportleitung Walle-Wolfsburg: LBEG genehmigt zweiten Bauabschnitt

Verlauf, geplanten Erdgastransportleitung, Walle-Wolfsburg. Bildrechte: Gasunie Deutschland Transport Services GmbH
Verlauf der geplanten Erdgastransportleitung Walle-Wolfsburg.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat jetzt den Planfeststellungsbeschluss für den zweiten Abschnitt der gut 30 Kilometer langen Erdgastransportleitung Walle-Wolfsburg erteilt. Die Leitung der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH soll von der Station Walle in der Gemeinde Schwülper (Landkreis Gifhorn) durch die Gemeinde Schwülper, die Stadt Braunschweig, die Gemeinden Vordorf, Wasbüttel und Calberlah bis zum VW-Werksgelände in der Stadt Wolfsburg verlaufen.

Die Genehmigung ist mit zahlreichen Auflagen verbunden. Die Trasse der Erdgastransportleitung verläuft durch verschiedene Landschafts- und Naturschutzgebiete, darunter auch das besonders streng geschützte FFH-Gebiet „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ sowie das EU-Vogelschutzgebiet „Barnbruch“. Aufgrund der hohen Bedeutung des EU-Vogelschutzgebietes „Barnbruch“ sind in diesem Bereich alle Arbeiten innerhalb der Brut- und Setzzeit untersagt. Aber auch außerhalb der Brut- und Setzzeit sind strenge Auflagen zum Schutz der Natur einzuhalten. So muss die Vorhabenträgerin bereits vor Baubeginn ein zusätzliches Laichgewässer für den Kammmolch schaffen. Zudem muss sie im Bereich Sandkamp Nisthilfen für Waldohreule, Wendehals und Fledermäuse anbringen.

Während der Leitungsverlegung ist es erforderlich, die Baugruben frei von zulaufendem Grund- und Niederschlagswasser zu halten. Das bedeutet, dass insgesamt etwa sechs Millionen Kubikmeter Wasser gehoben werden müssen. Die Grundwasserentnahme ist vorübergehend, so dass sich die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse zeitnah wieder einstellen werden.

Die Leitung verläuft in weiten Teilen über landwirtschaftliche Flächen. Um sicherzustellen, dass die Bewirtschaftung der Grundstücke auch nach Verlegung der Leitung weiterhin uneingeschränkt möglich ist, wurde ein besonderes Augenmerk auf den Bodenschutz sowie die landwirtschaftliche Be- und Entwässerung gelegt. So wurde der Vorhabenträgerin beispielsweise auferlegt, Beeinträchtigungen an landwirtschaftlichen Drainageleitungen auszuschließen. Sollte es dennoch zu Schäden an Drainageleitungen kommen, sind diese in Abstimmung mit Bewirtschaftern und Grundstückseigentümern fachgerecht zu reparieren. Um Bodenverdichtungen zu verhindern, muss die Vorhabenträgerin auf verdichtungsempfindlichen Böden Lastverteilungsplatten auslegen oder eine Schutzschicht aus mineralischen Baustoffe aufbringen. Damit diese Baustoffe nicht in den Boden eindringen, werden Geotextilien verwendet. Um die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten, wird der Oberboden separat abgetragen, getrennt vom übrigen Boden zwischengelagert und anschließend wieder aufgetragen.

Die VW-Kraftwerk GmbH hat vor rund drei Jahren das Projekt angestoßen, ihre Kraftwerke am Standort Wolfsburg von Steinkohle auf Erdgas umzustellen. Ziel des Projektes soll es unter anderem sein, den CO2-Ausstoß um rund 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr zu reduzieren.

Weitere Infos:

Der Planfeststellungsbeschluss ist von sofort an im UVP-Portal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de) unter den Menüpunkten > Verfahrenstypen > Zulassungsverfahren > PFV Erdgastransportleitung ETL 178 der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH von Walle nach Wolfsburg Abschnitt 100/200 einsehbar und wird in Kürze auch in den betroffenen Gemeinden für jedermann zur Einsicht ausgelegt.

Dem Planfeststellungsbeschluss ist ein Planfeststellungsverfahren vorausgegangen. Bei einem solchen Verwaltungsverfahren wird der Antrag für ein größeres Vorhaben geprüft. Dabei werden alle erforderlichen Genehmigungen gebündelt. In einem Planfeststellungsverfahren werden Behörden, die Öffentlichkeit sowie Naturschutzvereinigungen beteiligt. Der Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung. Mehr Informationen dazu gibt es im Internet unter https://lbeg.info/?pgId=173&WilmaLogonActionBehavior=Default.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.02.2021

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