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Erdöl- und Erdgasgewinnung: LBEG teilt Bewilligungsfeld Adorf II zu

Lage und Ausdehnung des ursprünglichen Bewilligungsfeldes Adorf und des erweiterten Bewilligungsfeldes Adorf II.   Bildrechte: Neptune Energy Deutschland GmbH/Opendata
Lage und Ausdehnung des ursprünglichen Bewilligungsfeldes Adorf und des erweiterten Bewilligungsfeldes Adorf II.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Neptune Energy Deutschland GmbH das Bewilligungsfeld Adorf II zugeteilt. Das Unternehmen mit Sitz in Hannover hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, die bis zum 31. August 2033 laufende Bewilligung für das Feld Adorf auf die neuen Erkenntnisse zur Ausdehnung der Lagerstätte anzupassen. Das LBEG hat diesem Antrag entsprochen. Die Laufzeit der Berechtigung bleibt unverändert. Damit vergrößert sich die Fläche um mehr als das Zweieinhalbfache, in der die Neptune Energy Deutschland GmbH das grundlegende Recht erhält, während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff – hier Kohlenwasserstoffe – aufsuchen und gewinnen zu dürfen.

Das Bewilligungsfeld Adorf II hat eine Fläche von etwa 63 Quadratkilometern, fast 39 Quadratkilometer mehr als das ursprüngliche Feld Adorf. Es erstreckt sich in den Landkreisen Emsland und Graftschaft Bentheim zwischen Dalum-Wietmarscher Moor und Ringe und wird vor allem nach Süden in Richtung Georgsdorf und Hoogstede erweitert.

Neptune Energy Germany GmbH erwartet weitere Erdgasvorkommen in dem Bereich. Die erteilte Bewilligung beinhaltet keine Genehmigung von konkreten technischen Maßnahmen. Diese werden in gesonderten Verwaltungsverfahren wie zum Beispiel dem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren genehmigt.

Bei der Prüfung des Antrags für das Bewilligungsfeld Adorf II hat das LBEG die Stellungnahmen der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim berücksichtigt. Die Samtgemeinden Emlichheim und Neuenhaus sowie die Gemeinden Ringe, Twist, Geeste, Hoogstede, Wietmarschen, Osterwald und Georgsdorf wurden informiert.


Weitere Infos:

Detaillierte Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen (Erlaubnisse/Bewilligungen) gibt es online unter http://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.08.2022

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