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Erlaubnisfeld Burgwedel zur Aufsuchung von Erdwärme: LBEG stimmt Übertragung der Bergbauberechtigung zu

Das Erlaubnisfeld Burgwedel erstreckt sich über das südliche Stadtgebiet mit den Orten Groß- und Kleinburgwedel, Wettmar, Lahberg, Engensen und Thönse. Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld Burgwedel erstreckt sich über das südliche Stadtgebiet mit den Orten Groß- und Kleinburgwedel, Wettmar, Lahberg, Engensen und Thönse.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) stimmt als zuständige Bergbehörde zu, dass das Erlaubnisfeld Burgwedel von der Technischen Universität Clausthal an die Norddeutsche Erdwärme-Gewinnungsgesellschaft mbH (NDEWG) aus Lingen/Ems übertragen wird. Die TU Clausthal hatte die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme am 1. März 2018 vom LBEG erteilt bekommen, zuletzt war sie verlängert worden bis zum 29. Februar 2024. Das Erlaubnisfeld Burgwedel erstreckt sich auf einer Fläche von gut 65 Quadratkilometern im Wesentlichen über das südliche Gebiet der Stadt Burgwedel (Region Hannover) mit den Ortschaften Groß- und Kleinburgwedel, Wettmar, Lahberg, Engensen und Thönse.

Hintergrund für die Übertragung ist eine Zusammenarbeit zwischen der TU Clausthal und der NDEWG. Während die NDEWG die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme für gewerbliche Zwecke nutzen will, will sich die TU Clausthal weiterhin wissenschaftlich an dem Tiefengeothermie-Projekt beteiligen. Eine Erlaubnis berechtigt den Inhaber der Bergbauberechtigung noch nicht zu technischen Maßnahmen.


Weitere Infos:

· Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt. Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an. Die nächste wird derzeit für den 7. und 8. Oktober am LBEG-Hauptsitz in Hannover geplant.

· Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung ist es, bisher unbekannte Lagerstätten ausfindig zu machen. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.08.2022

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