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Kalirückstandshalde in Wathlingen - Erörterungstermin zur Haldenabdeckung startet im Januar

12.12.2018


Die K+S Baustoffrecycling GmbH plant die Abdeckung und Rekultivierung der Kalirückstandshalde „Niedersachsen" in Wathlingen im Landkreis Celle. Für dieses Vorhaben ist ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig. Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist der Erörterungstermin. Dieser Termin findet in der Woche vom 7. bis 11. Januar 2019 in der Congress Union Celle statt, teilt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) heute mit.

Während des Erörterungstermins werden unter Leitung des LBEG alle vorher eingebrachten Einwendungen, Stellungnahmen und für die Entscheidung wichtigen Fragen zu dem Vorhaben mit den Einwenderinnen und Einwendern, den Betroffenen, den Trägern öffentlicher Belange, den Naturschutzvereinigungen und der Antragstellerin ergebnisoffen besprochen.

Die Antragsunterlagen zu dem geplanten Vorhaben lagen Anfang dieses Jahres bei den Samtgemeinden Wathlingen und Flotwedel, der Gemeinde Uetze sowie der Stadt Burgdorf öffentlich aus. Daraufhin sind insgesamt 32 Stellungnahmen von Behörden und Naturschutzvereinigungen und circa 500 Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen.

Schwerpunkte waren dabei Forderungen nach einem Rückbau der bestehenden Halde, die Grundwasserbelastung durch die bestehende Halde, die Gewässerbelastung durch die geplante Einleitung salzhaltiger Wässer in die Fuhse, die zukünftige Verkehrsbelastung, die Verwendung von Bodenaushub und Bauschutt bei der Abdeckung sowie die Belastung der Umgebung durch Lärm und Staub.

Der Erörterungstermin im Januar ist zweigeteilt: Am 7. Januar werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Naturschutzverbände behandelt und am 10. Januar die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger. Bei Bedarf wird der jeweilige Termin am Folgetag fortgesetzt.

Mit dem Abschluss des Erörterungstermins endet die Anhörungsphase. Anschließend beginnt die Prüf- und Genehmigungsphase, in der das LBEG unter Berücksichtigung der Einwendungen, Stellungnahmen und Sachverständigengutachten über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheidet.

Bisheriger und geplanter weiterer Verfahrensverlauf:

12.12.2017: Antragseingang

12.12.2017: Beteiligung der TÖB’s und der Naturschutzvereinigungen (Landkreis Celle)

08.01.2018: Beteiligung der TÖB’s und der Naturschutzvereinigungen (Region Hannover)

16.01.2018 - 15.02.2018: Auslegung in den Gemeinden Flotwedel, Wathlingen und Uetze

23.01.2018 - 22.02.2018: Auslegung in der Stadt Burgdorf

07.01.2019: Erörterungstermin für TÖB’s und Naturschutzvereinigungen

10.01.2019: Erörterungstermin für Einwenderinnen und Einwender sowie Betroffene

Weitere Informationen zum Vorhaben

Pressemitteilung vom 17. Januar 2018

Pressekontakt: Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086

E-Mail: bjoern.voellmar@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

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