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Kavernenfeld Etzel - LBEG genehmigt neuen Rahmenbetriebsplan

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat heute den von der Storag Etzel GmbH im Januar 2019 eingereichten fakultativen Rahmenbetriebsplan zugelassen. Der Rahmenbetriebsplan erfüllt alle gesetzlichen Voraussetzungen. Alle vom Unternehmen eingereichten Gutachten und Unterlagen wurden umfassend geprüft. Dazu zählen unter anderem eine Senkungsprognose und eine Auswirkungsanalyse.

Demnach wird die Senkung an der tiefsten Stelle der Senkungsmulde in 100 Jahren voraussichtlich maximal 2,55 Meter betragen. Die in der Auswirkungsanalyse dargestellten Monitoring-Maßnahmen hat das LBEG über Nebenbestimmungen in der Zulassung verbindlich gemacht. So ist der Betreiber unter anderem dazu verpflichtet, bestimmte Gebäude weiterhin auf Bodenbewegungen zu überwachen, jährliche Höhenmessungen vorzunehmen und das Gewässer-Monitoring auszubauen.

Das eingereichte allgemeine Konzept zur Kavernenverwahrung entspricht laut Prüfergebnis dem aktuellen Kenntnisstand zur Verwahrung von Salzkavernen. Für konkrete zukünftige Verwahrungsmaßnahmen sind jedoch gesonderte Betriebspläne erforderlich, die das Unternehmen zum betreffenden Zeitpunkt beim LBEG einreichen muss.

Die geplanten technischen Aus- und Umbaumaßnahmen (Rekomplettierung) an Öl- und Gaskavernen sind jetzt ebenfalls über Nebenbestimmungen verbindlich. Dabei geht es unter anderem um eine Erneuerung der Untertageeinrichtungen.

Die Zulassung des Rahmenbetriebsplans ist bis zum 31. Januar 2070 befristet und gilt für maximal 99 Kavernen. Das LBEG wird die Zulassung auf der kommenden Kavernenbeiratssitzung in Etzel vorstellen.

Hintergrund fakultativer Rahmenbetriebsplan:

Bei einem fakultativen Rahmenbetriebsplan handelt es sich um eine langfristige Planung eines Unternehmens. Der Plan enthält allgemeine Angaben über das Vorhaben, die technische Durchführung und den voraussichtlichen zeitlichen Ablauf.

Der fakultative Rahmenbetriebsplan der Storag Etzel GmbH beschreibt unter anderem die langfristig zu erwartenden Senkungen und die Auswirkungen des Kavernenfeldes Etzel mit maximal 99 Kavernen. Dazu zählen mögliche Folgen für Menschen, Gebäude, Grundwasser, Natur und Landschaft. Er zeigt Maßnahmen auf, wie nachteilige Einwirkungen vermieden oder zumindest minimiert werden sollen. Darüber hinaus enthält er ein Konzept zur sicheren Verwahrung der Kavernen nach Beendigung des Betriebs.

Für ein fakultatives Rahmenbetriebsplanverfahren ist eine formale Öffentlichkeitsbeteiligung - wie bei einem Planfeststellungsverfahren - nicht vorgesehen. Dennoch hat das LBEG den eingereichten Rahmenbetriebsplan der Storag Etzel GmbH im Juli auf seiner Internetseite veröffentlicht und bei den betroffenen Gemeinden und Landkreisen zur öffentlichen Einsicht ausgelegt. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Naturschutzvereinigungen bestand die Möglichkeit, sich zu den Planunterlagen zu äußern. Diese Äußerungen wurden beim Zulassungsverfahren berücksichtigt.

Zum Rahmenbetriebsplan

Kontakt: Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086, presse@lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.01.2020

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