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Landkreis Aurich: Räumung der Kammern I und II der Bohrschlammgrube Victorbur - LBEG lässt Ergänzung zum Abschlussbetriebsplan zu

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat jetzt der Räumung der Kammern I und II der Bohrschlammgrube Victorbur in der Gemeinde Großheide (Landkreis Aurich) zugestimmt. Der Betreiber, die Neptune Energy Deutschland GmbH, hatte die entsprechend lautende 3. Ergänzung zum Abschlussbetriebsplan Victorbur eingereicht, die das LBEG nun zusammen mit dem wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid zugelassen hat.

Die Auskofferung der Kammern I und II darf allerdings erst nach Erfüllung von Nebenbestimmungen aus der Zulassung und des wasserrechtlichen Erlaubnisbescheides beginnen. Dazu zählt zum Beispiel, dass der Betreiber vor Beginn der Maßnahme ein Beweissicherungskonzept erstellen muss. Dafür sind geophysikalische Messungen (z.B. Geoelektrik) und auch die Errichtung weiterer Grundwassermessstellen notwendig.

Die von 1963 bis 2006 betriebene Bohrschlammgrube Victorbur steht noch unter Bergaufsicht und befindet sich in der sogenannten Nachsorgephase. Seitdem die Bohrschlammgrube mit ihren sieben Becken seit Ende 2017 in der Schutzzone IIIB des Trinkwasserschutzgebietes „Marienhafe-Siegelsum“ liegt, wird das Grundwasser im unmittelbaren Umfeld noch engmaschiger überwacht. Dabei wurden vermehrt erhöhte Chloridwerte gemessen. Zudem wurden 2020 noch weitere Parameter bei den vierteljährlichen Messungen mit in die Untersuchungen aufgenommen, so dass neben organischen Schadstoffen (MKW, PAK, BTEX) bei den vierteljährlichen Messungen beispielsweise auch Arsen, Blei, Quecksilber, Bromid und Uran beprobt wurden. Auffällig waren bei den untersuchten Schwermetallen jedoch nur verschiedene Einzelwerte für Kupfer, Zink, Nickel, Cadmium und Barium, deren Ursache allerdings auch außerhalb der Anlage liegen kann. Auf Basis dieser Werte wären keine unmittelbaren Maßnahmen zwingend geboten gewesen.

Gemäß dem vereinbarten Maßnahmenplan hat die Neptune Energy Deutschland GmbH im November 2020 Rammkernsondierungen in den beiden Becken, die über keine Basisabdichtung verfügen, abgeteuft und in der Folge erhöhte Chlorid- und Bariumgehalte in den Becken und dem darunterliegenden Boden festgestellt. Daher entwickelte das Unternehmen die Sanierungsmaßnahme mit der Räumung der beiden Becken, die das LBEG nun zugelassen hat.

Weitere Infos:

· Die Bohrschlammgrube Victorbur an der Gemeindegrenze von Großheide nach Südbrookmerland wurde ab 1962 von der Preußischen Bergwerks- und Hütten-Aktiengesellschaft (PAG) errichtet. Von 1963 bis 2006 wurden dort rund 42.000 Kubikmeter Ton-Süß- und Ton-Salzspülung sowie Wasser mit Spülungsresten aus der Reinigung von Spülungstanks der Bohrung Victorbur Z1 eingelagert. Sie besteht aus sieben Becken, von denen zwei abgedeckt sind, eines geräumt und eines rekultiviert ist und ein Flachwasserbiotop bildet. Heutiger Betriebsführer ist die Neptune Energy Deutschland GmbH.

· Bei der Förderung von Kohlenwasserstoffen (Erdöl und Erdgas) war es lange Zeit gängige Praxis, Bohrrückstände, sofern sie nicht sofort verwertet wurden, in Bohrschlammgruben abzulagern. Nach Betriebsende wurde entschieden, wie der Standort wieder nutzbar gemacht werden konnte (Entfernung des Bohrschlamms, Sanierung der Grube, Verbleib des Bohrschlamms an Ort und Stelle mit Rekultivierung etc.).

· Derzeit stehen noch rund 40 Schlammgruben unter der Bergaufsicht des LBEG. Bei einigen dieser Flächen ist ein Rückbau durchgeführt worden, es findet noch eine Überwachung im Rahmen der Nachsorgephase statt. Bei anderen Anlagen wird das Genehmigungsverfahren für den Abschluss vorbereitet, befindet sich im Verfahren oder ist bereits abgeschlossen.

· Für Schlammgruben, die nicht mehr unter Bergaufsicht stehen, wurde 2015 zwischen dem Land Niedersachen und dem heutigen Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) ein Vergleichsvertrag geschlossen, der es ausschließlich den betroffenen Landkreisen ermöglicht hat, historische Öl- und Bohrschlamm zu untersuchen und dafür Fördergelder zu beantragen. Das Land hat sich dabei mit den betroffenen Landkreisen auf eine Liste von landesweit 473 Verdachtsflächen verständigt.

· Mit den Abkürzungen MKW, PAK und BTEX werden jeweils mehrere Stoffe zusammengefasst. So steht MKW für Mineralölkohlenwasserstoffe, PAK für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und BTEX für die aromatischen Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Ethylbenzol und die Xylole.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.03.2023

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