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Landkreis Heidekreis: LBEG erlaubt Betreten eines Bohrplatzes

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat am Dienstag einem Bergbauunternehmen die Erlaubnis zum Betreten eines Bohrplatzes für die Erdgasgewinnung erteilt. Es handelt sich um eine so genannte Streitentscheidung nach § 40 des Bundesberggesetzes.

Hintergrund sind unterschiedliche Rechtsauffassungen bei dem Bergbauunternehmen und einem Grundstückseigentümer. Das 1,2 ha große Grundstück im Heidekreis wurde 1996 durch den damaligen Eigentümer an ein Bergbauunternehmen verpachtet. Es wurde vor mehr als 20 Jahren eine Bohrung niedergebracht, seitdem ruhen die Arbeiten auf dem Bohrplatz. Jetzt will ein anderes Bergbauunternehmen, das zwischenzeitlich die Rechte zur Aufsuchung erworben hat, eine Erkundungsbohrung (als Ablenkung von der bestehenden Bohrung) abteufen. Der heutige Grundeigentümer hat allerdings im Jahr 2019 den alten Pachtvertrag gekündigt, das Unternehmen bestreitet die Wirksamkeit der Kündigung.

Das LBEG ist in seiner Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass dem Unternehmen das Betreten des Grundstückes weiter zu gestatten ist. Zur Begründung: Nach § 40 BBergG kann die fehlende Zustimmung des Grundeigentümers ersetzt werden, wenn „öffentliche Interessen, insbesondere die Durchforschung nach nutzbaren Lagerstätten, die Aufsuchung erfordern“. Die Gewinnung von Erdgas und dessen Nutzung für die Energieversorgung stellt ein legitimes und gemeinwohlorientiertes Anliegen dar. Die Energieversorgung durch Kohlenwasserstoffe ist auch nach Auffassung der Bundesregierung für eine Übergangszeit unabdingbar: Moderne Kraftwerke schlagen Brücke ins regenerative Zeitalter

Mit der Entscheidung des LBEG ist noch keine Erlaubnis für das Niederbringen einer Bohrung verbunden. Derzeit läuft noch eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung, auf deren Grundlage entscheidet sich das weitere, erforderliche Verwaltungsverfahren.

Der heutige Grundstückseigentümer kann gegen die Streitentscheidung binnen vier Wochen Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg erheben.


Pressekontakt: Stefan Wittke, Tel.: 0511 643 2122, E-Mail:

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erstellt am:
30.06.2020

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