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Landkreis Leer: LBEG genehmigt Quarzsandtagebau

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat jetzt den im November 2016 eingereichten Antrag (Rahmenbetriebsplan) der Firma Frank Huneke und Kinder GbR für die Errichtung und den Betrieb des „Quarzsandtagebaus südlich der Mentewehrstraße“ in der Gemeinde Moormeerland im Landkreis Leer genehmigt.

Das Unternehmen möchte über 15 Jahre auf einer Fläche von rund 15,6 Hektar zwei Millionen Kubikmeter Quarzsand abbauen. Bei dem geplanten Projekt handelt es sich um einen Nassabbau bis in eine maximale Tiefe von 26 Metern. Dabei wird das Quarzsand-Wasser-Gemisch mit einem Saugbagger gewonnen und über eine Rohrleitung zu einer bereits vorhandenen Aufbereitungsstätte östlich des Gewinnungsgebietes transportiert. Nach dem Ende des Abbaubetriebes soll das vorhandene Gewässer zu einem naturnahen See umgewandelt werden.

Für die Genehmigung des Projektes hat das LBEG ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. In dieses Verfahren waren der Landkreis Leer, die Gemeinde Moormeerland und weitere Träger öffentlicher Belange sowie Naturschutzvereinigungen eingebunden, deren Stellungnahmen bei der Genehmigung berücksichtigt wurden. Auch Einwendungen aus der Bevölkerung wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt.

Das Unternehmen muss für die Errichtung und den Betrieb des künftigen Sandabbaus zahlreiche rechtliche Vorgaben einhalten. Dazu zählen unter anderem Vorschriften des Bundesberggesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes, Bundesbodenschutzgesetzes, Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes. Zudem enthält die Zulassung mehrere Nebenbestimmungen, die in einigen Fällen auf die Stellungnahmen und Einwendungen zurückgehen. So muss das Unternehmen beispielsweise dafür sorgen, dass Sandflug vermieden wird und landwirtschaftlich genutzte Flächen weiterhin erreichbar sind. Darüber hinaus ist das Unternehmen dazu verpflichtet, mögliche Verschmutzungen auf befestigten Verkehrswegen inklusive Rad- und Fußwegen zügig zu beseitigen.

Zum genehmigten Antrag

Kontakt: Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
30.06.2020

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