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LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme - Landkreis Uelzen: Stadt Bad Bevensen bekommt Feld Ilmenau I zugeteilt

Auf einer nahezu quadratischen, knapp 60 Quadratkilometer großen Fläche rund um die Stadt Bad Bevensen erstreckt sich das Erlaubnisfeld Ilmenau I.   Bildrechte: LBEG/Thomas Dinter
Auf einer nahezu quadratischen, knapp 60 Quadratkilometer großen Fläche rund um die Stadt Bad Bevensen erstreckt sich das Erlaubnisfeld Ilmenau I.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Stadt Bad Bevensen (Landkreis Uelzen) zum 1. Februar dieses Jahres das Erlaubnisfeld Ilmenau I zugeteilt. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst befristet auf zwei Jahre bis zum 31. Januar 2025. Das Erlaubnisfeld Ilmenau I ist knapp 60 Quadratkilometer groß und erstreckt sich auf einer nahezu quadratischen Fläche rund um den Kurort Bad Bevensen.

Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die Stadt im vergangenen Jahr gestellt. Das LBEG hat den Antrag geprüft und dem Landkreis Uelzen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Ferner hat das Landesamt die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und die von der Fläche berührten Mitgliedsgemeinden Bad Bevensen, Jelmstorf, Altenmedingen, Römstedt, Barum, Emmendorf und Weste informiert. Nun hat das LBEG der Stadt Bad Bevensen die Erlaubnis erteilt, die aber lediglich das grundsätzliche Recht beinhaltet, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Bereits von 2012 bis 2020 war die Stadt Bad Bevensen Rechteinhaberin des Erlaubnisfeldes Ilmenau. Im Frühjahr 2020 hatte die Stadt die Erlaubnis vorzeitig zurückgegeben. Nun sieht die Antragstellerin neue Möglichkeiten, in dem Gebiet tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können. Sie hat daher die bergrechtliche Erlaubnis für das nun Ilmenau I genannte Feld beantragt und erhalten.

Weitere Infos:

· Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt. Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an.

· Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung ist es, bisher unbekannte Lagerstätten ausfindig zu machen. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2023

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