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LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme: Stadtwerke in Soltau und Uelzen bekommen je ein Feld zugeteilt

Das LBEG teilt die Erlaubnisfelder Soltau (links) und Uelzen I (rechts) zur Aufsuchung von Erdwärme den jeweiligen Stadtwerken zu.   Bildrechte: LBEG
Das LBEG teilt die Erlaubnisfelder Soltau (links) und Uelzen I (rechts) zur Aufsuchung von Erdwärme den jeweiligen Stadtwerken zu.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt zum 1. Dezember den Stadtwerken Soltau GmbH & Co. KG das Erlaubnisfeld Soltau und den Stadtwerke Uelzen GmbH das Erlaubnisfeld Uelzen I zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken zu. Beide Erlaubnisse sind zunächst befristet bis zum 30. November 2024. Das Erlaubnisfeld Soltau ist knapp 109 Quadratkilometer groß und erstreckt rund um die Stadt Soltau (Landkreis Heidekreis), das Erlaubnisfeld Uelzen ist rund 97,5 Quadratkilometer groß und erstreckt sich rund um die Kreisstadt Uelzen.

„Erdwärme kann sich zu einer der wichtigsten Energiequellen der Zukunft entwickeln“, sagt LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier. „Angesichts der aktuellen Energiekrise wächst das Interesse für diese regenerative und nahezu unerschöpfliche Wärmequelle spürbar“, so Mühlenmeier. Das LBEG, das nicht nur Bergbehörde, sondern auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD) ist, hat bislang landesweit zehn Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt – die Hälfte davon alleine in diesem Jahr.

Die beiden Stadtwerke hatten im Sommer dieses Jahres unabhängig voneinander jeweils einen Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme gestellt. Das LBEG hat die Anträge geprüft und den betroffenen Kommunen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Im Fall des Erlaubnisfelds Soltau waren das der Landkreis Heidekreis, die Stadt Soltau sowie die Gemeinden Neuenkirchen, Schneverdingen und Wietzendorf. Im Fall des Erlaubnisfelds Uelzen I waren das der Landkreis und die Hansestadt Uelzen, die Samtgemeinden Bevensen-Ebstorf und Aue sowie die Gemeinden Emmendorf und Wrestedt.

Nun erteilt das LBEG die Erlaubnisse. Diese geben den jeweiligen Stadtwerken das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist. Die Stadtwerke sehen Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.

„Wir haben nun in Niedersachsen und Hamburg, für das wir als Bergbehörde ebenfalls zuständig sind, elf Erlaubnisse für die Aufsuchung von Erdwärme erteilt“, zählt Mühlenmeier auf. „Ich hoffe im Sinne der angestrebten Klimaneutralität sehr, dass diese Tiefengeothermieprojekte, die noch ganz am Anfang stehen, einen Beitrag zur regenerativen und umweltfreundlichen Energieversorgung leisten werden“, so der LBEG-Präsident.

Weitere Infos:

· Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt. Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an.

· Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung ist es, bisher unbekannte Lagerstätten ausfindig zu machen. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.11.2022

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