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LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Lithium: EveChem GmbH erhält die Felder „Ehra“ und „Clenze“

Das Erlaubnisfeld „Clenze“ (blau) liegt im Landkreis Lüchow-Dannenberg, das Erlaubnisfeld „Ehra“ (rot) im Wesentlichen im Landkreis Gifhorn.   Bildrechte: LBEG/Thomas Dinter
Das Erlaubnisfeld „Clenze“ (blau) liegt im Landkreis Lüchow-Dannenberg, das Erlaubnisfeld „Ehra“ (rot) im Wesentlichen im Landkreis Gifhorn.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der EveChem GmbH mit Sitz in München die Erlaubnisfelder „Clenze“ und „Ehra“ zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Lithium, Kalium, Mangan und Brom zu gewerblichen Zwecken ist zunächst vom 1. Februar 2024 bis 31. Januar 2026 auf zwei Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld „Clenze“ ist gut 370 Quadratkilometer groß und erstreckt sich über den Süden des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Das Erlaubnisfeld „Ehra“ ist gut 430 Quadratkilometer groß und erstreckt sich über den östlichen Teil des Landkreises Gifhorn und den Nordteil der Stadt Wolfsburg.

Die Anträge auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Lithium, Kalium, Mangan und Brom hatte die EveChem GmbH im Juli vergangenen Jahres gestellt. Nachdem das LBEG die beiden Anträge geprüft und dem von der Fläche betroffenen Landkreis Lüchow-Dannenberg beziehungswiese dem Landkreis Gifhorn und der Stadt Wolfsburg Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben sowie insgesamt 28 Städte und Gemeinden informiert hatte, erteilt es nun die Erlaubnisse. Diese geben der EveChem GmbH das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

„Aktuell haben wir zwei weitere Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Lithium erteilt“, ordnet LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier die heimische Rohstoffsuche in Niedersachsen ein.

Weitere Infos:

· Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Lithium, Kalium, Mangan und Brom ist es, geeignete geologische Schichten für die wirtschaftliche Gewinnung der vorgenannten Rohstoffe zu finden.

· Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.

· Das LBEG ist die zuständige Bergbehörde für Niedersachsen sowie für Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands in der Nordsee und in der Ostsee und damit zuständig für die Vergabe von Bergbauberechtigungen in seinem Aufsichtsbereich.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.01.2024

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