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LBEG teilt Erlaubnisfeld „Schleswig“ zu - Tiefengeothermie: Aufsuchung von Erdwärme rund um die Kreisstadt

Das Erlaubnisfeld „Schleswig“ erstreckt sich rund um die Kreisstadt.   Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld „Schleswig“ erstreckt sich rund um die Kreisstadt.

Zur Aufsuchung von Erdwärme aus mehr als 400 Metern Tiefe hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der Schleswiger Stadtwerke GmbH zum 1. Juni das Erlaubnisfeld „Schleswig“ zugeteilt. Das Feld ist etwas mehr als 157 Quadratkilometer groß und erstreckt sich von Nübel im Norden bis Dannewerk im Süden sowie von Schuby im Westen bis Güby im Osten. Die Erlaubnis ist befristet auf zwei Jahre bis zum 31. Mai 2027.

Die Schleswiger Stadtwerke GmbH hat den Antrag auf Aufsuchung von Erdwärme beim LBEG als zuständiger Genehmigungsbehörde eingereicht, woraufhin das Landesamt den von der Fläche betroffenen Landkreisen Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Nun gibt das LBEG dem Antrag statt und erteilt die Erlaubnis. Diese gibt der Stadtwerke Eckernförde GmbH das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

„Erdwärme ist eine ressourcenschonende und regenerative Energie, die ein wichtiger Baustein bei der Wärmewende ist“, sagt LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier. „Dass die geologischen Voraussetzungen dafür auch in Schleswig-Holstein gut sind, haben die Unternehmen erkannt“, so der Behördenleiter. „Noch vor eindreiviertel Jahren gab es keine Aufsuchungserlaubnis in dem Bundesland, nun sind es schon ein halbes Dutzend“, erklärt Carsten Mühlenmeier.

Die Schleswiger Stadtwerke GmbH sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende und ausschließliche Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (zum Beispiel Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Erdwärme, die aus mehr als 400 Metern Tiefe gewonnen wird, gilt als bergfreier Bodenschatz und fällt damit unter das Bundesbergrecht. Dieser Tiefengeothermie steht die oberflächennahe Geothermie bis zu einer Tiefe von 400 Metern gegenüber, die davon unberührt bleibt.
  • Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Schleswig-Holstein sowie für Niedersachsen, Hamburg und Bremen.
  • Zum 1. Juni dieses Jahres hat das LBEG in seinem gesamten Aufsichtsbezirk 40 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, 31 in Niedersachsen, sechs in Schleswig-Holstein, eine in Hamburg und zwei in Bremen.
  • Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer
    Geo­thermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
  • Dabei unterstreicht das LBEG die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel beim Tag der Geothermie am 12. und 13. September am Hauptsitz des LBEG in Hannover.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.06.2025

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