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erstellt am:
21.02.2025
Zur Aufsuchung von Erdwärme teilt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der Norddeutschen Erdwärme Gewinnungsgesellschaft GmbH (NDEWG) zum 1. März das Erlaubnisfeld Lingen II zu. Das Feld ist gut 75 Quadratkilometer groß, überdeckt das Stadtgebiet von Lingen (Landkreis Emsland) und berührt Teile der Samtgemeinde Lengerich und der Gemeinde Wietmarschen (Landkreis Grafschaft Bentheim). Die Erlaubnis ist zunächst befristet auf fünf Jahre bis zum 28. Februar 2030.
Die NDEWG, die ihren Sitz in Lingen hat, hatte die finale Fassung ihres Antrags auf Aufsuchung von Erdwärme in Dezember eingereicht. Das LBEG hatte als zuständige Genehmigungsbehörde den von der Fläche betroffenen Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Ferner hat es die Stadt Lingen, die Gemeinde Wietmarschen und die Samtgemeinde Lengerich über den Antrag informiert.
Nun hat das LBEG dem Antrag stattgegeben und die Erlaubnis erteilt. Diese gibt der NDEWG das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Die NDEWG sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können. Nachdem das Unternehmen zum 31. Januar die Erlaubnis Poggenpohl (Landkreis Oldenburg) zurückgegeben hat, aber ebenfalls zum 1. März die Erlaubnis Burgwedel (Region Hannover) zugeteilt bekommt, hat es fünf Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Erdwärme in Niedersachsen. Landesweit hat das LBEG 28 solcher Erlaubnisse erteilt.
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