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Lilac Solutions Deutschland GmbH bekommt Feld „Sehnde-Lithium“: LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Lithium

Das Erlaubnisfeld „Sende-Lithium“ erstreckt sich über eine unförmige Fläche zwischen Hannover und Salzgitter und zwischen Braunschweig und Hildesheim.   Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld „Sende-Lithium“ erstreckt sich über eine unförmige Fläche zwischen Hannover und Salzgitter und zwischen Braunschweig und Hildesheim.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Lilac Solutions Deutschland GmbH mit Sitz in München zum 1. April das Erlaubnisfeld „Sehnde-Lithium“ zur Aufsuchung von Lithium zu. Das Feld ist knapp 773 Quadratkilometer groß und erstreckt sich in seinem westlichen Bereich von Burgdorf bis Hildesheim und in seinem östlichen Bereich von Wendeburg über Salzgitter-Lebenstedt bis ins Ambergau. Die Erlaubnis ist zunächst befristet auf fünf Jahre bis zum 31. März 2030.

Lithium dient im Wesentlichen zur Herstellung von leistungsfähigen Akkus zur Speicherung von zunehmend regenerativ hergestellter Energien. Perspektivisch soll es in Norddeutschland im sogenannten Bohrlochbergbau gewonnen werden. Ähnlich wie bei der Tiefengeothermie werden aus mehreren tausend Meter Tiefe Flüssigkeiten gefördert. Diese enthalten Lithiumanteile, die abgeschieden werden. Der Rest der geförderten Flüssigkeiten kann wieder in die ursprünglichen Untergrundschichten zurückverbracht werden.

Die Lilac Solutions Deutschland GmbH hatte den finalen Antrag auf Aufsuchung von Lithium Ende November vergangenen Jahres gestellt. Das LBEG hat den Antrag geprüft und die von der Fläche betroffene Region Hannover, die Landkreise Goslar, Hildesheim, Peine und Wolfenbüttel sowie die kreisfreie Stadt Salzgitter um Stellungnahme gebeten. Ferner hat es die Städte Bad Salzdetfurth, Bockenem, Burgdorf, Hannover, Hildesheim, Laatzen, Langelsheim, Lehrte, Peine, Sarstedt und Sehnde, die Samtgemeinde Baddeckenstedt sowie die Gemeinden Algermissen, Diekholzen, Giesen, Harsum, Hohenhameln, Holle, Ilsede, Lengede, Schellerten, Söhlde, Vechelde und Wendeburg informiert. Nun hat das Landesamt die Erlaubnis erteilt.

Diese gibt dem Unternehmen zunächst das grundsätzliche Recht, die Aufsuchungen vorzunehmen zu dürfen. Konkrete Aufsuchungshandlungen darf die Lilac Solutions Deutschland GmbH damit noch nicht vornehmen. Diese sind erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne möglich, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Das LBEG erteilt als zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen Erlaubnisse zur Aufsuchung von Lithium. Noch Ende 2023 gab es nur zwei Erlaubnisfelder, aktuell überschreitet die Anzahl ein Dutzend. Alle Erlaubnisfelder liegen in Niedersachsen.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Stefan Wittke, Tel.: 0511 643 2122,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.03.2025

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