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erstellt am:
08.05.2025
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Esso Deutschland GmbH, eine hundertprozentige ExxonMobil-Tochtergesellschaft, zum 1. Mai insgesamt fünf weitere Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Lithium zugeteilt. Damit gibt es jetzt niedersachsenweit 25 Erlaubnisfelder zur Lithium-Aufsuchung. Anfang 2024 waren es noch zwei.
Die jetzt erteilten Erlaubnisfelder Goldenstedt, Scholen-Nord und Bahrenborstel I liegen westlich einer Linie Hannover-Bremen. Dazu kommt das Feld Hannover-Süd westlich von Hildesheim sowie Zeven rund um die gleichnamige Stadt im Landkreis Rotenburg (Wümme).
Lithium wird unter anderem für die Herstellung von leistungsfähigen Akkus verwendet wie etwa in E-Autos und Speichern von Photovoltaikanlagen. In Norddeutschland soll es im sogenannten Bohrlochbergbau abgebaut werden. So wie bei der aktiven Erdgasförderung, die in ähnlichen geologischen Schichten in 3000 bis 5000 Meter Tiefe geschieht, wird es an der Oberfläche nur kleinräumige Anlagen geben. In diesen soll in einem Kreislaufsystem tiefes Thermalwasser zutage gefördert werden. Das Lithium wird in diesem Verfahren abgeschieden und das Wasser wieder zurück in die ursprünglichen Schichten gepumpt. Aufwendige Bergwerke oder gar die Anlage von Salzseen und die Belastung von Grundwasser wie sie von anderen Kontinenten bekannt sind, sind in Niedersachsen nicht geplant.
Derzeit nimmt die Fläche der 25 Erlaubnisfelder, die an aktuell sechs Unternehmen und Institutionen vergeben sind, rund 9500 Quadratkilometer ein. Das entspricht einem Fünftel der Fläche Niedersachsens.
Die jetzt der Esso Deutschland GmbH zugeteilten fünf Erlaubnisfelder Bahrenborstel I, Goldenstedt, Hannover-Süd, Scholen-Nord und Zeven liegen in den Landkreisen Cloppenburg, Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Nienburg/Weser, Oldenburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Vechta und der Region Hannover. Sie machen zusammengenommen eine Fläche von gut 2000 Quadratkilometern aus und sind alle zunächst auf fünf Jahre bis zum 30. April 2030 befristet.
Nachdem das LBEG die Anträge geprüft und alle von den Flächen betroffen Landkreise sowie sämtliche Städte und Gemeinden um Stellungnahme gebeten hatte, hat es die Erlaubnisse erteilt. Diese geben dem Unternehmen zunächst das grundsätzliche Recht, die Aufsuchungen vorzunehmen zu dürfen. Konkrete Aufsuchungshandlungen darf die Esso Deutschland GmbH damit noch nicht vornehmen. Diese sind erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne möglich, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Die Esso Deutschland GmbH hatte bereits zum 1. Januar vier und zum 1. April weitere zehn Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Lithium zugeteilt bekommen. Sechs Erlaubnisfelder sind weiteren Unternehmen und Institutionen zugeteilt. Weitere Anträge von mehreren Unternehmen liegen dem LBEG bereits vor.
Die Erlaubnisfelder in der Übersicht:
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