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Lithium-Aufsuchung auf einem Fünftel der Landesfläche: LBEG teilt fünf weitere Erlaubnisse zu

Die fünf Erlaubnisfelder liegen im mittleren Niedersachsen rund um Hannover und Bremen.   Bildrechte: LBEG
Die fünf Erlaubnisfelder liegen im mittleren Niedersachsen rund um Hannover und Bremen.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Esso Deutschland GmbH, eine hundertprozentige ExxonMobil-Tochtergesellschaft, zum 1. Mai insgesamt fünf weitere Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Lithium zugeteilt. Damit gibt es jetzt niedersachsenweit 25 Erlaubnisfelder zur Lithium-Aufsuchung. Anfang 2024 waren es noch zwei.

Die jetzt erteilten Erlaubnisfelder Goldenstedt, Scholen-Nord und Bahrenborstel I liegen westlich einer Linie Hannover-Bremen. Dazu kommt das Feld Hannover-Süd westlich von Hildesheim sowie Zeven rund um die gleichnamige Stadt im Landkreis Rotenburg (Wümme).

Lithium wird unter anderem für die Herstellung von leistungsfähigen Akkus verwendet wie etwa in E-Autos und Speichern von Photovoltaikanlagen. In Norddeutschland soll es im sogenannten Bohrlochbergbau abgebaut werden. So wie bei der aktiven Erdgasförderung, die in ähnlichen geologischen Schichten in 3000 bis 5000 Meter Tiefe geschieht, wird es an der Oberfläche nur kleinräumige Anlagen geben. In diesen soll in einem Kreislaufsystem tiefes Thermalwasser zutage gefördert werden. Das Lithium wird in diesem Verfahren abgeschieden und das Wasser wieder zurück in die ursprünglichen Schichten gepumpt. Aufwendige Bergwerke oder gar die Anlage von Salzseen und die Belastung von Grundwasser wie sie von anderen Kontinenten bekannt sind, sind in Niedersachsen nicht geplant.

Derzeit nimmt die Fläche der 25 Erlaubnisfelder, die an aktuell sechs Unternehmen und Institutionen vergeben sind, rund 9500 Quadratkilometer ein. Das entspricht einem Fünftel der Fläche Niedersachsens.

Die jetzt der Esso Deutschland GmbH zugeteilten fünf Erlaubnisfelder Bahrenborstel I, Goldenstedt, Hannover-Süd, Scholen-Nord und Zeven liegen in den Landkreisen Cloppenburg, Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Nienburg/Weser, Oldenburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Vechta und der Region Hannover. Sie machen zusammengenommen eine Fläche von gut 2000 Quadratkilometern aus und sind alle zunächst auf fünf Jahre bis zum 30. April 2030 befristet.

Nachdem das LBEG die Anträge geprüft und alle von den Flächen betroffen Landkreise sowie sämtliche Städte und Gemeinden um Stellungnahme gebeten hatte, hat es die Erlaubnisse erteilt. Diese geben dem Unternehmen zunächst das grundsätzliche Recht, die Aufsuchungen vorzunehmen zu dürfen. Konkrete Aufsuchungshandlungen darf die Esso Deutschland GmbH damit noch nicht vornehmen. Diese sind erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne möglich, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die Esso Deutschland GmbH hatte bereits zum 1. Januar vier und zum 1. April weitere zehn Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Lithium zugeteilt bekommen. Sechs Erlaubnisfelder sind weiteren Unternehmen und Institutionen zugeteilt. Weitere Anträge von mehreren Unternehmen liegen dem LBEG bereits vor.

Die Erlaubnisfelder in der Übersicht:

  • Bahrenbostel I erstreckt sich über gut 431 Quadratkilometer in den Landkreisen Diepholz und Nienburg/Weser, die ebenso um Stellungnahme gebeten worden sind wie die Samtgemeinden Kirchdorf, Mittelweser, Uchte und Weser-Aue, die Gemeinden Landesbergen, Stolzenau und Wagenfeld sowie der Flecken Steyerberg.
  • Goldenstedt erstreckt sich über gut 410 Quadratkilometer in den Landkreisen Cloppenburg, Diepholz, Oldenburg und Vechta, die ebenso um Stellungnahme gebeten worden sind wie die Städte Twistringen, Vechta und Wildeshausen, die Samtgemeinden Barnstorf und Harpstedt sowie die Gemeinden Bakum, Cappeln (Oldenburg), Emstek, Goldenstedt, Großenkneten und Visbek.
  • Hannover-Süd erstreckt sich über knapp 360 Quadratkilometer in den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Hildesheim und der Region Hannover, die ebenso um Stellungnahme gebeten worden sind wie die Städte Bad Münder, Elze, Hildesheim, Pattensen und Springe, die Samtgemeinde Leinebergland, die Gemeinden Diekholzen, Giesen, Nordstemmen und Sibbesse sowie die Flecken Coppenbrügge und Salzhemmendorf.
  • Scholen-Nord erstreckt sich über knapp 431 Quadratkilometer in den Landkreisen Diepholz, Nienburg/Weser und Oldenburg, die ebenso um Stellungnahme gebeten worden sind wie die Städte Bassum, Syke und Twsitringen, die Samtgemeinden Barnstorf, Bruchhausen-Vilsen, Grafschaft Hoya, Hanstedt, Harpstedt, Schwaförden und Siedenburg sowie die Gemeinden Beckeln und Neuenkirchen.
  • Zeven erstreckt sich über gut 414 Quadratkilometer in den Landkreisen Osterholz und Rotenburg (Wümme), die ebenso um Stellungnahme gebeten worden sind wie die Samtgemeinden Selsingen, Sittensen, Tarmstedt und Zeven sowie die Gemeinden Gnarrenburg, Helvesiek, Grasberg, Scheeßel, Stemmen und Worpswede.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Das LBEG erteilt als zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen Erlaubnisse zur Aufsuchung von Lithium. Alle aktuell 25 zugeteilten Erlaubnisfelder liegen in Niedersachsen.
  • Eine Übersicht über alle Erlaubnisfelder für bergfreie Bodenschätze im Aufsichtsbezirk des LBEG hat das Landesamt auf seinem NIBIS®-Kartenserver unter https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?permalink=1Gp6l66V zusammengestellt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0170 1798865,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.05.2025

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