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erstellt am:
19.08.2025
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Esso Deutschland GmbH, einer hundertprozentigen ExxonMobil-Tochtergesellschaft, zum 1. August das Erlaubnisfeld
Südheide zur Aufsuchung von Lithium zugeteilt. Das Feld ist knapp 736 Quadratkilometer groß und überdeckt im Wesentlichen weite Teile des östlichen Landkreises Celle von Bröckel im Südosten bis zum Wietzer Berg im Nordwesten. Die Erlaubnis ist befristet auf fünf Jahre bis zum 31. Juli 2030.
Lithium wird unter anderem für die Herstellung von leistungsfähigen Akkus verwendet wie etwa in E-Autos und Speichern von Photovoltaikanlagen. In Norddeutschland soll es im sogenannten Bohrlochbergbau abgebaut werden. So wie bei der aktiven Erdgasförderung, die in ähnlichen geologischen Schichten in 3000 bis 5000 Meter Tiefe geschieht, wird es an der Oberfläche nur kleinräumige Anlagen geben. In diesen soll in einem Kreislaufsystem tiefes Thermalwasser zutage gefördert werden. Das Lithium wird in diesem Verfahren abgeschieden und das Wasser wieder zurück in die ursprünglichen Schichten gepumpt. Aufwendige Bergwerke oder gar die Anlage von Salzseen und die Belastung von Grundwasser wie sie von anderen Kontinenten bekannt sind, sind in Niedersachsen nicht geplant.
Mit der jetzt erteilten Erlaubnis gibt es niedersachsenweit 28 Erlaubnisfelder. Anfang 2024 waren es noch zwei. Derzeit nimmt die Fläche der 28 Felder, die an aktuell fünf Unternehmen und Institutionen vergeben sind, mehr als 11.000 Quadratkilometer ein. Das entspricht knapp einem Viertel der Fläche Niedersachsens.
Nachdem das LBEG den Antrag der Esso Deutschland GmbH geprüft und die von der Fläche betroffen Landkreise Celle, Gifhorn, Heidekreis und die Region Hannover sowie die Städte Bergen und Celle, die Samtgemeinden Flotwedel, Lachendorf und Wathlingen und die Gemeinden Eschede, Faßberg, Meinersen, Südheide, Uetze, Wietzendorf und Winsen (Aller) um Stellungnahme gebeten hatte, hat es nun die Erlaubnis Südheide erteilt. Diese gibt dem Unternehmen zunächst das grundsätzliche Recht, die Aufsuchungen vorzunehmen zu dürfen. Konkrete Aufsuchungshandlungen darf die Esso Deutschland GmbH damit noch nicht vornehmen. Diese sind erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne möglich, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Die Esso Deutschland GmbH hatte bereits zum 1. Januar vier, zum 1. April zehn, zum 1. Mai fünf und zum 1. Juli ein Erlaubnisfeld zur Aufsuchung von Lithium zugeteilt bekommen. Sieben Erlaubnisfelder sind weiteren Unternehmen und Institutionen zugeteilt. Weitere Anträge liegen dem LBEG bereits vor.
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Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,
E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de