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LNG-Anbindungsleitung in Stade-Bützfleth: ETL 179.100: Plangenehmigungsverfahren eingeleitet

Energietransportleitung (ETL) 179.100, LNG-Anbindungsleitung, Stade-Bützfleth Bildrechte: Gasunie Deutschland Transport Services GmbH
Der Verlauf der LNG-Anbindungsleitung am Standort Stade-Bützfleth.

Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH hat beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine Plangenehmigung für die Energietransportleitung (ETL) 179.100 beantragt. Über die Leitung soll das am Standort Stade-Bützfleth angelandete und in einer schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheit (Floating Storage Recovery Unit – FSRU) regasifizierte Flüssiggas in das Fernleitungsnetz eingespeist werden. Die Inbetriebnahme ist für den Oktober 2023 vorgesehen.

Von der FSRU, die am Anlieger vertäut ist, gelangt das Erdgas über eine kurze Verbindungsleitung zu einer Gasdruck-Regel-und-Mess-Anlage (GDRMA), dem Beginn der ETL 179.100. Die Erdgastransportleitung ist circa 2,9 Kilometer lang und verläuft vollständig auf dem Werksgelände der Dow Deutschland Anlagengesellschaft mbH bis zur Station Bützfleth S2. Von dort führt eine kurze Verbindungsleitung zur bestehenden ETL 46. Über die ETL 179.100 können jährlich bis zu 6,5 Milliarden Kubikmeter Erdgas von der FSRU in das Fernleitungsnetz übergeben werden.

Die ETL 179.100 ist für die sichere Gasversorgung Deutschlands besonders dringlich. Auch für diese Leitung wurde im LNG-Beschleunigungsgesetz die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der Bedarf zur Gewährleistung der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas festgestellt. Die schnellstmögliche Durchführung solcher Vorhaben dient dem zentralen Interesse an einer sicheren und diversifizierten Gasversorgung in Deutschland und ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich.

Weitere Infos:

· An einem LNG-Terminal können mit Flüssigerdgas (Liquefied natural gas – LNG) beladene Tankschiffe anlegen. Das LNG wird in dem LNG-Terminal gespeichert, wieder in gasförmiges Gas umgewandelt (regasifiziert) und kann anschließend in das Gasnetz an Land eingespeist werden. Bis landgestützte Terminals zur Verfügung stehen, übernehmen schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten diese Aufgabe.

· Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

· Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.01.2023

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