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Maßnahmewertüberschreitung Itterbeck-Halle 2

12.06.2017


Mitte Mai hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) über die Ergebnisse des landesweiten Untersuchungsprogramms im Umfeld niedersächsischer Erdgasförderplätze informiert. Im Umfeld von 200 der insgesamt 455 Erdgasförderplätze in Niedersachsen wurden Boden- und Sedimentproben genommen und u. a. auf Schwermetalle, unterschiedliche Kohlenwasserstoffe, Dioxine/Furane und Radioaktivität untersucht.

Die bodenschutzrechtliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse hängt u. a. von der Nutzung der unterschiedlichen Flächen ab. So gelten zum Beispiel für Grünland, Kinderspielflächen oder Gewerbe- und Industriegebiet sehr unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe. Der sogenannte Maßnahmenwert zeigt das Vorliegen einer Gefahr an, der Prüfwert und der Schwellenwert signalisieren, dass detailliertere Untersuchungen nötig sind.

Sofern Überschreitungen der Prüf-, Schwellenwerte bzw. der Maßnahmenwerte festgestellt wurden, hat das Landesamt die Betreiber der Plätze aufgefordert, weitere Untersuchungen vorzunehmen um zu ermitteln, ob sich der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung erhärtet oder ausgeschlossen werden kann; oder ob und in welchem Umfang Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sind. Im Zuge dieser detaillierten Untersuchungen wird der Umfang der Verunreinigung konkretisiert und festgestellt, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß eine Gefährdung für Menschen, Boden, Pflanzen oder Wasser besteht.

Bisher waren in der Umgebung von zwei Plätzen Überschreitungen des Maßnahmenwertes der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Quecksilber auf Grünland festgestellt worden. Eine der beiden betroffenen Flächen liegt im Landkreis Leer, im Umfeld des Erdgasförderplatzes Leer Z5 (Betreiber: Vermilion). Die zweite Fläche liegt im Landkreis Diepholz im Umfeld des Erdgasförderplatzes Barrien 2T (Betreiber: Wintershall). Die zwischenzeitlich vorliegenden weiterführenden Untersuchungsergebnisse belegen, dass hier keine Gefahr für weidende Tiere besteht und auch gefahrlos Futtermittel gewonnen werden können.

Derartige Detailuntersuchungen werden in Kürze auch in der Grafschaft Bentheim stattfinden. Der Erdgasförderplatz Itterbeck-Halle 2 (Betreiber: ENGIE) war für Boden und Sedimente durch Überschreitung der oben genannten Prüfwerte/Schwellenwerte auffällig geworden. Im Anschluss erfolgte eine detailliertere Untersuchung der Sedimente. Des Weiteren wurde angrenzendes Grünland beprobt, wobei eine Überschreitung des Maßnahmenwertes festgestellt wurde. Das LBEG hat den Betreiber aufgefordert, diesen Platz durch einen zertifizierten Sachverständigen detailliert untersuchen zu lassen, um das Ausmaß der Überschreitungen einzugrenzen.

Katrin Kreil, Tel.: 0511 643 3080,
E-Mail: Katrin.Kreil@lbeg.niedersachsen.de


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