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NDEWG GmbH bekommt Feld Bentheimer Wald zugeteilt: LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme

Erlaubnisfeld Bentheimer Wald   Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld Bentheimer Wald erstreckt sich rund um Bad Bentheim.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Norddeutschen Erdwärmegewinnungsgesellschaft mbH (NDEWG) mit Sitz in Lingen/Ems zum 15. Juni dieses Jahres das Erlaubnisfeld Bentheimer Wald zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst befristet auf fünf Jahre bis zum 14. Juni 2027. Das Erlaubnisfeld Bentheimer Wald ist gut 215 Quadratkilometer groß. Es erstreckt sich von Emsbüren im Nordosten bis an die Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen im Süden und zur Bundesgrenze zu den Niederlanden im Westen über den Süden des Landkreises Grafschaft Bentheim sowie über die südwestlichen Ausläufer des Landkreises Emsland.

Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die NDEWG GmbH im Januar gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und den betroffenen beiden Landkreisen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat, hat es nun die Erlaubnis erteilt. Diese gibt der NDEWG GmbH lediglich das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die NDEWG beabsichtigt, Potenziale für die regionale Nutzung von Erdwärme in kommunalen und industriellen Projekten zu ergründen. Ziel des Unternehmens ist es nach eigenen Angaben, Wärme über ein Nahwärmenetz zum Heizen von Wohn- und Industriegebäuden zur Verfügung zu stellen.


Weitere Infos:

Das LBEG stellt als Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD) für die Erschließung von Tiefengeothermiepotenzialen Daten über geologische Formationen bereit, die sich möglicherwiese besonders gut für die Gewinnung von Erdwärme aus mehreren hundert Meter Tiefe eignen. Zudem begleitet es die Frage, wie bestehende Tiefbohrungen für die regenerative, geothermale Energiegewinnung nachgenutzt werden können.

Detaillierte Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen (Erlaubnisse/Bewilligungen) gibt es online unter http://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.06.2022

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