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Planfeststellungsbeschluss für Wasserstoffleitung im Süden Hamburgs: LBEG genehmigt niedersächsischen Leitungsteil

Die Karte zeigt den genehmigten Verlauf der Wasserstoff-Gasversorgungsleitung HH-WIN-C70. Bildrechte: Hamburger Energienetze GmbH
Der genehmigte Verlauf der Wasserstoff-Gasversorgungsleitung HH-WIN-C70. Die mit einem blauen „x“ überdeckten Abschnitte brauchen durch die Nutzung einer Bestandsleitung nicht neu gebaut zu werden.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat den Antrag auf Planfeststellung für den Bau und Betrieb der Wasserstoff-Gasversorgungsleitung HH-WIN-C70 genehmigt. Die Trägerin des Vorhabens ist die Hamburger Energienetze GmbH. Für den Abschnitt auf Hamburger Seite wurde ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durch die dortige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) geführt.

Gegenstand des Vorhabens sind die Errichtung und der Betrieb der Gasversorgungsleitung HH-WIN-C70 zum Transport von Wasserstoff von Hamburg-Moorburg nach Leversen im niedersächsischen Landkreis Harburg in das nachgelagerte Fernleitungsnetz. Die HH-WIN-C70 beinhaltet neben der Wasserstoff-Gasversorgungsleitung selbst alle weiteren zu ihrem Betrieb notwendigen technischen Einrichtungen. Hierzu zählen insbesondere Anlagen des kathodischen Korrosionsschutzes.

Im Laufe des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass im Bereich des Waldwegs Stadtscheide, der auf der Landesgrenze zwischen Hamburg und Niedersachsen verläuft, sowie westlich des Autobahndreiecks Hamburg-Südwest eine parallel zur beantragten Trasse verlaufende Bestandsleitung genutzt werden kann. Der Neubau der Leitung erstreckt sich somit nur noch auf den Bereich östlich von Sottorf in der Gemeinde Rosengarten bis an die Station in Leversen.

Im Verfahren wurden die Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen hat das LBEG festgestellt, dass der Planfeststellung – unter Aufgabe von zahlreichen Nebenbestimmungen – keine Hinderungsgründe entgegenstehen. Entsprechend hat das Landesamt die Genehmigung erteilt.

Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt gemäß § 43b Energiewirtschaftsgesetz ausschließlich in elektronischer Form. Die Unterlagen können zwei Wochen lang von Freitag, 20. Februar, bis Freitag, 6. März, im Internet unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren eingesehen werden. Näheres ist der Bekanntmachung der Auslegung zu entnehmen. Die Bekanntmachung kann auch unter den vorgenannten Internetadressen abgerufen werden.

Weitere Infos:

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.02.2026

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