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Planfeststellungsverfahren für die Wilhelmshaven-Anschluss-Leitung: LNG-Beschleunigungsgesetz tritt in Kraft

LNG-Anbindungsleitung WAL Bildrechte: LBEG
Plan der LNG-Anbindungsleitung WAL.

Heute ist das Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) verkündet worden, das am morgigen Mittwoch, 1. Juni, in Kraft tritt. Das LNGG ist im laufenden Planfeststellungsverfahren für die LNG-Anbindungsleitung WAL (Wilhelmshaven-Anschluss-Leitung) anzuwenden. Die WAL führt vom Bereich Voslapper Groden-Nord im Norden von Wilhelmshaven zur Norddeutschen Erdgas Transversale (NETRA) am Speicher Etzel bei Friedeburg (Landkreis Wittmund).

Für das laufende Planfeststellungsverfahren ergeben sich die folgenden Änderungen:

· Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz wird nicht durchgeführt.

· Die Einwendungsfrist und die Stellungnahmefrist anerkannter Naturschutzvereinigungen endet mit Ablauf des 14. Juni 2022.

Die Antragsunterlagen sind noch bis Dienstag, 7. Juni, auf der Internetseite des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) online verfügbar. Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen entsprechend der aktualisierten Bekanntmachung in der Stadt Wilhelmshaven, der Gemeinde Sande, der Gemeinde Friedeburg, der Gemeinde Wangerland und der Stadt Schortens eingesehen werden.

Weitere Infos:

Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.05.2022

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