Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen klar Logo

OVG-Urteil zu Haldenerweiterung Sigmundshall

24.06.2011 - Berufung des LBEG hatte Erfolg


Im Verfahren des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zur Erweiterung der Rückstandshalde des Werkes Sigmundshall der K+S KALI GmbH in Wunstorf (Region Hannover) hat der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg heute eine Entscheidung getroffen.

In seinen Urteilen gab das OVG der Berufung des LBEG statt. Die erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichts (VG) Hannover vom 18.11.2009 werden abgeändert und die Klage der Verbände abgewiesen. Damit bleibt der vom LBEG genehmigte Rahmenbetriebsplan zur Haldenerweiterung rechtsgültig. Der Betrieb des Kaliwerkes kann planmäßig weitergeführt werden und die Arbeitsplätze bleiben erhalten.

In dem Verfahren ging es darum, zu prüfen, ob insbesondere die vom LBEG genehmigte Abdeckung der Halde Sigmundshall mit REKAL-Material zulässig sei.

Eine Revision gegen seine Entscheidungen hat das OVG nicht zugelassen.



Ansprechpartner:

Rochus Rieche, Tel.: 0175-5840403

Pressesprecher:

Andreas Beuge, Tel.: 0511-643-2679, Mobil: 0170-8569662,
E-Mail: Andreas.Beuge@lbeg.niedersachsen.de
Presseinformation
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln