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LBEG-Anordnung sorgt für Klarheit

09.01.2012


Im Erdgasfeld Völkersen hat die RWE Dea AG eine Leitung für Lagerstättenwasser außer Betrieb genommen. Das Unternehmen hat bei Untersuchungen erhöhte Gehalte von Benzol im Boden festgestellt.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hatte die Untersuchungen nach Bekanntwerden ähnlicher Vorkommnisse im Erdgasfeld Söhlingen angeordnet. Der Anordnung folgend wurde der Schaden am 23.12.2011 lokalisiert und die betroffene Leitung im Erdgasfeld Völkersen außer Betrieb genommen und entleert. Der Landkreis Verden (untere Bodenschutz- und Wasserbehörde) sowie das LBEG wurden von der RWE Dea AG umgehend informiert.

Das Ausmaß der Bodenverunreinigung wird von unabhängigen Sachverständigen untersucht. Anschließend werden Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Verden festgelegt und überwacht.

Das LBEG hatte angeordnet, dass alle Erdöl- und Erdgasförderbetriebe in Niedersachsen ihre Kunststoffleitungen überprüfen. Es besteht die begründete Vermutung, dass einige Bestandteile des Lagerstättenwassers bestimmte Rohrwerkstoffe in kleinsten Mengen durchdringen können, ohne dass die mechanische Dichtheit der Rohrleitung verloren geht (Permeation). Mit den angeordneten Untersuchungen soll sichergestellt werden, dass es durch derartige Rohrleitungen nicht zu weiteren Bodenverunreinigungen kommt. Zukünftig dürfen nur Werkstoffe verwendet werden, bei denen keine Bodenverunreinigungen durch die sogenannte Permeation erfolgen können.

Ansprechpartner:

Rochus Rieche, Tel.: +49-(0)5323-72-3954,
E-Mail: Rochus.Rieche@lbeg.niedersachsen.de

Pressesprecher:


Andreas Beuge, Tel.: +49-(0)511-643-2679, Mobil: +49-(0)170-8569662,
E-Mail: Andreas.Beuge@lbeg.niedersachsen.de
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