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Lagerstättenwasserleitungen - LBEG schließt Überprüfung von Eignungsnachweisen ab

07.05.2012


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat die Überprüfung von Eignungsnachweisen für Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser und anderen kritischen Medien aus der Erdöl- und Erdgasförderung abgeschlossen. 23 Rohrleitungen mit einer Gesamtlänge von etwa 44 Kilometer wurden im Zusammenhang mit den vom LBEG angeordneten Untersuchungen außer Betrieb genommen. Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers müssen auf Kosten der Betreiber saniert werden. Mit den Sanierungsarbeiten ist begonnen worden.

Grundlage der Überprüfung waren Eignungsnachweise für Leitungen aus Kunststoffen in der niedersächsischen Erdöl- und Erdgasindustrie, die dem LBEG bis zum 28.02.2012 aufgrund einer Anordnung vom 13.04.2011 vorgelegt werden mussten. Die Eignungsnachweise wurden von unabhängigen Sachverständigen durchgeführt, die Auswahl der Stichproben erfolgte systematisch anhand des Transportmediums, des Rohrmaterials und der Betriebsbedingungen. Dabei wurden im Nahbereich einiger Rohrleitungen erhöhte Werte von monoaromatischen Kohlenwasserstoffen entdeckt. Zuletzt wurde am 2. April 2012 eine Leitung im Erdölfeld Nienhagen stillgelegt. An zwei Stellen der Leitung wurde im Boden ein erhöhter Benzol-Gehalt festgestellt.

Als kritisch hat sich bei den Lagerstättenwasserleitungen der Werkstoff Polyethylen (PE) herausgestellt, bei dem es bei hohen Gehalten von monoaromatischen Kohlenwasserstoffen wie Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol (BTEX) zur Durchdringung der Rohrwand, ohne dass diese beschädigt wird, kommen kann (Diffusion/Permeation).

Die regelmäßigen Untersuchungen zum Nachweis der Dichtheit von Rohrleitungen aus Kunststoffen müssen zukünftig, der Anordnung des LBEG folgend, alle zwei Jahre zusätzlich durch Untersuchungen des Bodens im Umfeld der Rohrleitungen ergänzt werden. Damit soll eine Diffusion/Permeation von Schadstoffen frühzeitig festgestellt werden. Zusätzlich werden weitere stichprobenartige Kontrolluntersuchungen an den Leitungen durchgeführt. Die behördliche Überwachung der Sanierungsmaßnahmen wird durch das LBEG in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Landkreis als untere Wasserbehörde vorgenommen.

Hintergrund:

Das LBEG hatte am 13. April 2011 aufgrund der Erkenntnisse aus einem Schadensfall im Raum Söhlingen angeordnet, dass alle in Niedersachsen tätigen Unternehmen der Erdöl- und Erdgasbranche bis Ende Februar 2012 durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen haben, dass die eingesetzten Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser und anderer kritischer Medien den zu erwartenden mechanischen, thermischen, physikalischen und chemischen Beanspruchungen standhalten.
Grundlage für diese Anordnung war ein Vorfall an einer Lagerstättenwasserleitung im Raum Söhlingen, bei dem in der Rohrleitungstrasse erhöhte Konzentrationen an BTEX-Aromaten (Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol) festgestellt wurden, die wiederum Bestandteil des transportierten Lagerstättenwassers sind. Da direkte Leckagen nicht vorlagen, haben das LBEG, das betroffene Unternehmen und die hinzugezogenen Sachverständigen die Diffusion bzw. Permeation als mögliche Schadensursache in Betracht gezogen. Hierbei handelt es sich um Effekte, bei denen BTEX-Aromate bestimmte Rohrwerkstoffe in kleinsten Mengen durchdringen können, ohne dass die mechanische Dichtheit der Rohrleitung verloren geht.



Ansprechpartner:

Rochus Rieche, Tel.: +49-(0)5323-72-3954, E-Mail: Rochus.Rieche@lbeg.niedersachsen.de


Pressesprecher:


Andreas Beuge, Tel.: +49-(0)511-643-2679, Mobil: +49-(0)170-8569662,
E-Mail: Andreas.Beuge@lbeg.niedersachsen.de
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