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Kavernen im Salzstock Etzel. Verwaltungsgericht bestätigt Rechtsauffassung des LBEG

14.06.2012


Die Genehmigung des Rahmenbetriebsplanes zur Errichtung und zum Betrieb der Erdgasspeicherstation Etzel III in Etzel (Gemeinde Friedeburg, Landkreis Wittmund) durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht Oldenburg bei der mündlichen Verhandlung am 13.06.2012 entschieden und wies damit die Klage eines Bürgers gegen den Betrieb der genehmigten Gasspeicherstation zurück (Az.: 5A 3370/10).

Der Kläger, der von der Bürgerinitiative Lebensqualität Horsten-Etzel unterstützt wird, hatte gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes geklagt. Er befürchtete, durch die von der Anlage ausgehenden Gefahren durch denkbare Störfälle sowie durch Lärm und Licht in seiner Gesundheit verletzt zu werden. Außerdem sieht er sich durch Bodensenkungen, die infolge von Erdgasein- und Ausspeisevorgängen möglicherweise verursacht wurden, in seinem Grundstückseigentum verletzt. Das Gericht hingegen sah es als erwiesen an, dass der Kläger weder durch den von der Anlage ausgehenden Lärm noch durch nächtliche Lichtemissionen unzumutbar beeinträchtigt wird.

Soweit Bodensenkungen prognostiziert seien, beruhten diese nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes nicht auf dem Betreib der genehmigten Gasspeicherstation, sondern auf der Aussolung und dem Betrieb der Gaskavernen, die ihrerseits in getrennten Verfahren genehmigt werden.

Gegen das Urteil ist Berufung zugelassen.

Weitere Informationen:

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Ansprechpartner:

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Pressesprecher:


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