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Ergebnis der LBEG-Untersuchung - Keine akute Gefahr durch Tagesöffnungen im Osterwald

10.10.2012


Nach dem Sturz eines dreijährigen Jungen in einen Bergwerksschacht im Osterwald (Landkreis Hameln-Pyrmont) am 09. Juli 2012 hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die rund 70 bekannten Tagesöffnungen im Osterwald kontrolliert. „Die umfangreichen Untersuchungen haben ergeben, dass an keinem Standort eine akute Gefahr besteht, sodass wir im Augenblick keine Sofortmaßnahmen ergreifen müssen“, erklärt Rochus Rieche, beim LBEG zuständiger Referatsleiter für den Bereich Gefahrenabwehr.

Unterstützt wurde das LBEG bei den Untersuchungen durch die Forstverwaltung sowie Mitarbeiter des Besucherbergwerkes „Hüttenstollen“ in Osterwald. Die gewonnenen Erkundungsergebnisse werden jetzt in eine detaillierte Dokumentation aufgenommen – Basis für künftige Sicherungsmaßnahmen. „Auch wenn akut keine Gefahr besteht, so wissen wir bereits, dass in Einzelfällen an einer weiteren Verbesserung der Sicherheit gearbeitet werden muss“, so Rieche. Das beinhaltet sowohl die Sanierung vorhandener Abdeckungen als auch das Einbringen zusätzlicher bautechnischer Elemente (Stahlbetonplatten oder Plomben) sowie die Sicherung mit Versatzmaterial (Beton oder Schotter). Neben diesen rein technischen Maßnahmen soll zudem ein Monitoringkonzept mit der Forstverwaltung abgestimmt werden.

Bei dem Unglücksschacht (22,50 Meter tief, Abmessung: ca. 4,5 x 1 Meter) handelt es sich um das Lichtloch II des 1926 stillgelegten Steinkohlebergwerks Osterwald. Eine Erzieherin hatte den Jungen nach seinem Sturz in den Schacht gerettet. Nach den erfolgten Sicherungsmaßnahmen am Schacht hatte das LBEG als zuständige Behörde für Gefahrenabwehr die Untersuchungen aufgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass die mit Baumstämmen versehene Abdeckung des Schachts nach dessen letzter Kontrolle im Mai 2012 verändert worden war.

Dem LBEG sind in Niedersachsen etwa 4.500 Tagesöffnungen (Schächte und Stollen) bekannt. Die meisten von ihnen befinden sich im Harz, in der Region Obernkirchen/Stadthagen, im Bereich Osnabrück sowie in der Gegend um Osterwald/Springe und im Deister. Während es für die Tagesöffnungen Vermessungsunterlagen gibt, bestehen Unsicherheiten beim sogenannten Uraltbergbau (mittelalterlicher Erzbergbau im Harz vor Einrichtung der Bergbehörden) und dem sogenannten Notbergbau (faktisch illegaler Bergbau in Not und Krisenzeiten). Außerdem gibt es auch noch andere unterirdische Hohlräume, wie natürliche Höhlen, Kellerräume, unterirdische Infrastruktureinrichtungen, Bunker, alte Produktionsanlagen, für die das LBEG nicht zuständig ist.

Die Schächte und Stollen wurden nach den zum jeweiligen Zeitpunkt bestehenden Kenntnissen, technischen Möglichkeiten und geltenden Regularien, mitunter vor einigen 100 Jahren, verschlossen. Einige wurden vollständig oder teilweise verfüllt, andere z.B. mit Betondeckeln gesichert.

Das LBEG ist seit 1996 für die Gefahrenabwehr aus verlassenen Grubenbauen zuständig und sammelt die Daten über den Zustand der Tagesöffnungen, bewertet den Gefahrenzustand und leitet abhängig vom jeweiligen Gefahrenpotenzial Maßnahmen zur Gefahrerkundung und Gefahrenabwehr ein. Die Reihenfolge der Bearbeitung ergibt sich aus der Bewertung der von der Tagesöffnung ausgehenden Gefahr. In die Gefährdungsbeurteilung gehen verschiedene Parameter, insbesondere die Abstände zu öffentlichen Verkehrswegen oder Wohnbebauung ein. Erkundungs- und Sicherungsarbeiten wurden unter anderem bereits in Clausthal-Zellerfeld, Nienstedt, Wildemann und St. Andreasberg mit großem Aufwand vorgenommen.

Verantwortlich für die Durchführung von Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus verlassenen Stollen und Schächten ist der Bergbauunternehmer, der den Grubenbau zuletzt bergbaulich nutzte bzw. derjenige, der ihn sich für seine Zwecke angeeignet hat. Für die Sicherung kann zunächst auch der Grundstückseigentümer herangezogen werden, soweit dies zumutbar ist. Ist der Bergbauunternehmer nicht mehr zu ermitteln und ist die Sicherung dem Grundstückseigentümer nicht zumutbar, so erfolgt die Sicherung auf Kosten des Landes.

Das LBEG ist Bergbehörde für Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg sowie Geologischer Dienst für Niedersachsen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt fachlich-neutral und wirtschaftlich unabhängig. Das LBEG überwacht die Bergbaubetriebe in Bezug auf Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. Im Sinne der Daseinsvorsorge sichert sich das LBEG dauerhaft die Kenntnisse über Georessourcen und stellt diese bereit.


Weitere Informationen:

Gefahrenabwehr Altbergbau


Ansprechpartner:


Klaus Söntgerath, Tel.: +49-(0)160-3072513,
E-Mail: info@lbeg.niedersachen.de


Pressesprecher:


Andreas Beuge, Tel.: +49-(0)511-643-2679, Mobil: +49-(0)170-8569662,
E-Mail: Andreas.Beuge@lbeg.niedersachsen.de
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