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Region Hannover: NDEWG bekommt Feld Altwarmbüchener Moor zugeteilt - LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme

Erlaubnisfeld Altwarmbüchener Moor   Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld Altwarmbüchener Moor erstreckt sich zwischen Isernhagen, Misburg und Burgdorf.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat heute der Norddeutschen Erdwärmegewinnungsgesellschaft mbH (NDEWG) mit Sitz in Lingen/Ems das Erlaubnisfeld Altwarmbüchener Moor zugeteilt. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst befristet auf drei Jahre bis zum 14. November 2025. Das Erlaubnisfeld Altwarmbüchener Moor ist gut 86,5 Quadratkilometer groß und erstreckt sich zwischen Isernhagen, Misburg und Burgwedel in der Region Hannover. Im Norden grenzt es an das Erlaubnisfeld Burgwedel an, das der NDEWG im August dieses Jahres zugeteilt wurde.

Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die NDEWG im Juni dieses Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und den betroffenen Kommunen – der Region Hannover, den Städten Hannover, Burgdorf, Burgwedel und Sehnde sowie der Gemeinde Isernhagen – die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat, hat es nun die Erlaubnis erteilt. Diese gibt der NDEWG lediglich das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die NDEWG sieht Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.

Weitere Infos:

· Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt. Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an.

· Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung ist es, bisher unbekannte Lagerstätten ausfindig zu machen. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.11.2022

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