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Rückfördertest an der Einpressbohrung Emlichheim 51 läuft: Laborergebnisse liegen voraussichtlich in der kommenden Woche vor

Mit einem derzeit laufenden und vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie geforderten Rückfördertest überprüft das Unternehmen Wintershall Dea in der Einpressbohrung Emlichheim 51 die Auswirkungen der im Frühjahr 2019 festgestellten Korrosionsschäden. Bei dem aktuellen Test wurde kontinuierlich Formationswasser aus einem abgeriegelten Abschnitt in 540 bis 560 Metern Tiefe gefördert.

Das Unternehmen hat drei Proben aus diesem Bereich entnommen, die derzeit im Labor analysiert werden. Dadurch wird geklärt, ob in dem rückgeförderten Wasser möglicherweise Lagerstättenwasser enthalten ist. Die Laborergebnisse liegen voraussichtlich in der kommenden Woche vor.

Eine Gefahr für Mensch und Umwelt besteht durch die Bohrung weiterhin nicht. Der betroffene Bereich befindet sich im tieferen Untergrund, mehrere hundert Meter unterhalb der oberflächennahen Grundwasserleiter. Grundwasser und vor allem Trinkwasser wird aus diesen Tiefen und in dieser Region nicht gefördert.

Das Unternehmen hat den Landkreis Grafschaft Bentheim und die Samtgemeinde Emlichheim über die aktuellen Erkenntnisse informiert.

Hintergrund:

An den Bohrungen Emlichheim 132 und Emlichheim 51 in der Grafschaft Bentheim ist es zu Korrosionsschäden gekommen. Dabei sind aus der Bohrung Emlichheim 132 voraussichtlich in einer Tiefe von mehr als 150 Metern zwischen 2014 und 2018 bis zu 220.000 Kubikmeter Lagerstättenwasser in den Untergrund ausgetreten. Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht keine Gefahr für die Menschen. Mitte dieses Jahres hat das Unternehmen unter Aufsicht des LBEG mit der Sanierung des Schadens an der Emlichheim 132 begonnen.

Die Außenverrohrung der Bohrung Emlichheim 51 weist in einer Tiefe von 555 Metern, 768 Metern und 778 Metern Korrosionen auf. Auf Basis der bisher durchgeführten Analysen, Tests und Untersuchungen ist ein Umweltschaden an der Emlichheim 51 wie bei der Bohrung Emlichheim 132 sehr unwahrscheinlich, jedoch kann ein Lagerstättenwasseraustritt nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Daher wurde der aktuell laufende Rückfördertest seitens des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie gefordert.

Weitere Informationen und Antworten auf „Häufig gestellte Fragen“ zum Thema

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.08.2020

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