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Salzgewinnungsvorhaben bei Bunde im Landkreis Leer: LBEG lässt Rahmenbetriebsplan für Projekt „Uyuni“ zu

Die Karte zeigt das Erlaubnisfeld Bunde und den geplanten Ansatzpunkt der Erkundungsbohrung K1.   Bildrechte: Nobian
Die rote Markierung innerhalb des Erlaubnisfeldes Bunde kennzeichnet die geplante Erkundungsbohrung K1.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat jetzt den Rahmenbetriebsplan für die erste Projektphase der geplanten Solegewinnung bei Bunde (Landkreis Leer) zugelassen. Unter dem Projektnamen „Uyuni“ will das Unternehmen Nobian unweit der niederländischen Grenze Kavernen aussolen, um hochreines Salz für die chemische Industrie produzieren zu können. Dazu hatte das LBEG von dem Unternehmen einen Rahmenbetriebsplan gefordert, den Nobian vorgelegt hat und der nun zugelassen werden konnte.

Nobian ist eine europaweit agierende Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Amersfoort in den Niederlanden. Das Projekt bei Bunde plant die Nobian Deutschland GmbH mit Sitz Ibbenbüren. Bei Bunde soll aus mehreren Kavernen Sole gewonnen werden, die dann zur Salzgewinnung nach Delfzijl in die Niederlande transportiert werden soll. Dafür hatte die Nobian Deutschland GmbH bereits im Dezember vergangenen Jahres die bergrechtliche Erlaubnis für die Aufsuchung von Sole vom LBEG erteilt bekommen.

Der nun zugelassene Rahmenbetriebsplan dient zunächst einmal dafür, die grundsätzliche Machbarkeit des bergbaulichen Projekts festzustellen und die Einvernehmenserklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zu erlangen, die gemäß § 21 des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG) nötig ist.

Mit dem jetzt zugelassenen Rahmenbetriebsplan legt Nobian dem LBEG nun im weiteren Verlauf der ersten Projektphase einen Hauptbetriebsplan zur Aufsuchung, einen Sonderbetriebsplan für den geplanten Bohrplatz sowie einen Sonderbetriebsplan zum Abteufen der Erkundungsbohrung Bunde K1 zur Genehmigung vor. Das Unternehmen vermutet nordwestlich der Ortschaft Bunde im tiefen Untergrund einen Salzstock, aus dem sich Sole gewinnen lässt. Die geplante Erkundungsbohrung soll Aufschluss unter anderem darüber geben, ob sich dort Salz im sogenannten Kavernenbergbau gewinnen lässt und ob die Qualität ausreichend ist.

Nach Auswertung der Daten aus einer Erkundungsbohrung entscheidet das Unternehmen darüber, ob sich das geplante Projekt umsetzen lässt. In diesem Fall wären weitere Genehmigungen und Betriebspläne erforderlich. Anderenfalls würde die Erkundungsbohrung komplett verfüllt und die Oberfläche wieder nutzbar gemacht werden.

Weitere Infos:

  • Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen. Es entscheidet über bergrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen und genehmigt Betriebspläne für die Umsetzung von bergbaulichen Vorhaben.
  • Das Bundesberggesetz (BBergG) sieht gemäß der §§ 51 ff. vor, dass Unternehmen für bergbauliche Vorhaben Betriebspläne einreichen, die von der zuständigen Bergbehörde geprüft und zugelassen sowie deren Umsetzung beaufsichtigt werden.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.10.2025

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