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erstellt am:
12.09.2025
Die Quarzwerke Marx AG plant, ihre bisherige Gewinnungsstätte im Friedeburger Ortsteil Marx-Barge (Landkreis Wittmund) zu erweitern und zu vertiefen. Auf der an der Kreisstraße 45 nordöstlich der Bundestraße 437 gelegenen Fläche gewinnt die Firma Sand im Nassabbauverfahren. Die Quarzwerke Marx AG hat beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die Zulassung der Erweiterung beantragt. Im dafür geführten Planfeststellungsverfahren beginnt jetzt die Erörterung in Form einer Online-Konsultation. Betroffene können noch bis zum Donnerstag, 18. September, Zugang zur Erörterung in Form einer Online-Konsultation beantragen.
Die bestehende Fläche von 80,7 Hektar möchte die Quarzwerke Marx AG um 28 Hektar erweitern, um damit den weiteren Abbau zu sichern. Das entspricht in etwa der Erweiterung von 113 Fußballfeldern um 40 Fußballfelder. Die Firma erwartet, dadurch rund 7 Millionen Kubikmeter weiteren Rohstoff abbauen zu können. Nach dem Ende des Tagebaubetriebs ist vorgesehen, die Gewinnungsfläche als naturnahes Stillgewässer (Folgenutzung Natursee) herzurichten.
Im laufenden Verfahren haben die Planfeststellungsunterlagen vom 9. April bis 9. Mai öffentlich zur Einsicht ausgelegen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte bis zum 10. Juni Einwendungen gegen den Plan erheben. Diese sind nun mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, nach § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zu erörtern.
Die Erörterung findet nach § 27c VwVfG in Form einer Online-Konsultation von Freitag, 19. September, bis einschließlich Montag, 6. Oktober, statt. Diejenigen, die Einwendungen und Stellungnahmen eingebracht haben, erhalten eine persönliche Einladung zur Erörterung in Form einer Online-Konsultation. Aber auch Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden und die sich bislang noch nicht im Verfahren geäußert haben, können noch bis zum Donnerstag, 18. September, schriftlich oder per E-Mail beim
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
E-Mail: pfv-qstb-marx@lbeg.niedersachsen.de
unter Nennung des Stichwortes „L1.4/EÖ-Online-Konsultation PFV Marx“ ihre Betroffenheit anzeigen und den Zugang zur Erörterung in Form einer Online-Konsultation beantragen. Gleiches gilt für Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung über das Vorhaben einzulegen.
Das LBEG weist vorsorglich darauf hin, dass es sich explizit um das Vorhaben im Landkreis Wittmund, nordöstlich der Bundesstraße 437 handelt. Derzeit wird in nur rund einem Kilometer Entfernung, allerdings schon im Landkreis Friesland und auf der anderen Seite der Bundesstraße 437, ein ähnliches Verfahren geführt. Der dortige Tagebau steht jedoch nicht unter Bergrecht, entsprechend wird dieses Verfahren nicht beim LBEG geführt.
Weitere Infos:
Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,
E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de