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Stadt Oldenburg bekommt Feld „Mühlenhofsweg“ zugeteilt: LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme

Das rot eingegrenzte Erlaubnisfeld „Mühlenhofsweg“ erstreckt sich im Nordosten von Oldenburg über die Stadtteile Nadorst, Ohmstede und Donnerschwee.   Bildrechte: LBEG/Thomas Dinter
Das rot eingegrenzte Erlaubnisfeld „Mühlenhofsweg“ erstreckt sich im Nordosten von Oldenburg über die Stadtteile Nadorst, Ohmstede und Donnerschwee.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Stadt Oldenburg (Oldenburg) das Erlaubnisfeld „Mühlenhofsweg“ zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst vom 1. Februar 2024 bis 31. Januar 2027 auf drei Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld „Mühlenhofsweg“ ist knapp 9 Quadratkilometer groß und erstreckt sich im Nordosten von Oldenburg über die Stadtteile Nadorst, Ohmstede und Donnerschwee.

Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die Stadt Oldenburg im Juli vergangenen Jahres gestellt. Einzige von der Fläche betroffene Kommune ist die Stadt Oldenburg selbst, die formal um Stellungnahme gebeten wurde, aber keine weiteren Anmerkungen gemacht hat. Das LBEG hatte den Antrag geprüft und erteilt nun die Erlaubnis. Diese gibt der Stadt Oldenburg das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

„Mit dem aktuellen Vorgang haben wir bereits zwei Dutzend Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt“, sagt LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier. Das Landesamt ist zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein und zudem Niedersächsischer Geothermiedienst. Unternehmen, Stadtwerke und andere Vorhabenträger hätten die Bedeutung von Tiefengeothermie längst erkannt, erklärt der LBEG-Chef. „Wir haben die Aufgabe, diese Vorhaben in einem geordneten Verfahren unterstützend zu begleiten“, so Carsten Mühlenmeier.

Die Stadt Oldenburg sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung für öffentliche Gebäude umsetzen zu können.

Weitere Infos:

· Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.

· Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde für Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.

· Mittlerweile hat das LBEG 24 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, davon 21 in Niedersachsen, zwei in Schleswig-Holstein und eine im Hamburg.

· Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – das nächste Mal bei der Norddeutschen Geothermietagung im Sommer 2024 und beim Tag der Geothermie, der für 2025 geplant ist.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.01.2024

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