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Stadtwerke Göttingen AG bekommt Feld „Göttingen I“ zugeteilt: LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme

Das rot eingegrenzte Erlaubnisfeld „Göttingen I“ umfasst weite Bereiche der Universitäts-stadt sowie Teile angrenzender Ortschaften wie Bovenden und Lenglern.   Bildrechte: LBEG/Thomas Dinter
Das rot eingegrenzte Erlaubnisfeld „Göttingen I“ umfasst weite Bereiche der Universitätsstadt sowie Teile angrenzender Ortschaften wie Bovenden und Lenglern.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Stadtwerke Göttingen AG zum 1. Oktober das Erlaubnisfeld „Göttingen I“ zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst bis zum 30. September 2026 auf drei Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld „Göttingen I“ ist knapp 112 Quadratkilometer groß und umfasst weite Teile der Universitätsstadt sowie angrenzende Stadtteile und Ortschaften wie Herberhausen, Roringen, Nikolausberg, Bovenden, Lenglern, Emmenhausen, Esebeck, Elliehausen, Hetjershausen oder Groß Ellershausen.

Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die Stadtwerke Göttingen AG Ende März dieses Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und den von der Fläche betroffenen Landkreis Göttingen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben sowie die Stadt Göttingen und die Gemeinden Adelebsen, Bovenden, Gleichen und Rosdorf informiert hatte, erteilt es nun die Erlaubnis. Diese gibt der Stadtwerke Göttingen AG lediglich das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die Stadtwerke Göttingen AG sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.

Weitere Infos:

· Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung ist es, bisher unbekannte Lagerstätten ausfindig zu machen. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.

· Zeitgleich mit dem Erlaubnisfeld „Göttingen I“ teilt das LBEG auch das Erlaubnisfeld „Ahnsbeck“ im Landkreis Celle der Baker Hughes INTEQ GmbH zu. Damit hat das LBEG in seinem Aufsichtsbezirk aktuell 18 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt – davon 16 in Niedersachsen, eine in Hamburg und eine in Schleswig-Holstein –, was ein neuer Höchststand ist.

· Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde für Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.

· Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – zuletzt beim „Tag der Geothermie“ am 15. und 16. September.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.09.2023

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